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Auslandspraktikum von der Steuer absetzen

Verfasst: 1. Aug 2019, 13:05
von Sbmodrow
Zu folgendem Sachverhalt hätte ich eine Frage:

Person A übte bis zum 31.7 für 21 Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus und ist ab dem 1.8 arbeitssuchend und erhält Arbeitslosengeld. Zum 10. August geht er für ein Auslandspraktikum für 3 Monate in ein nicht EU Ausland. Das Masterstudium von A liegt bereits zwei Jahre zurück. A wird in dem nicht EU Ausland lokal Einkommenssteuer bezahlen und das Land hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.

Kann A, die Reisekosten und Kosten für Verpflegungsmehraufwendungen für diese drei Monate bei der Steuererklärung in Deutschland geltend machen?