Unterhalt; Einkünfte bei Kindern

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Larandi
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Registriert: 30. Jan 2019, 14:49

Unterhalt; Einkünfte bei Kindern

Beitrag von Larandi »

Hallo ihr Fachkundigen da draußen :)

Leider habe ich bis jetzt nirgends für dieses Problem eine Lösung gefunden. Von daher dachte ich ein gemeinsames Brainstorming wäre nicht schlecht :D

Ich habe hier einen waschechten Spezialfall für euch und hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen:

Ein leibliches Kind (über 25 Jahre, kein Kindergeldanspruch, lebt außerhalb der elterlichen Wohnung) "bekommt" Unterhalt von den Eltern nach §33a EStG und hat gleichzeitig eigene Einkünfte nach §19 EStG i. H. v. ca. 18.000,00 € brutto (von Januar bis Juni Ausbildungsgehalt zuzüglich Aufstockung ALG2, ab Juli Gehalt).

Hier liegt doch keine Bedürftigkeit vor? -> R 33a.1 Abs. 2 EStR über 15.500 € Vermögen

Klar ist, dass die Eltern nicht mehr von §33a EStG gebrauch machen können. Jetzt das Blöde an der Situation: Die Steuerberaterin hat gemauschelt und diese Kosten steuermindernd angesetzt.

Jetzt kommt die eigentliche Frage:
Wie sieht es jedoch aus bei den Einkünften beim Kind? Muss das Kind diese Einnahmen jetzt versteuern?
Ist diese Unterhaltsleistung demnach den Einkünften gem. §22 EStG zuzuordnen?
Leider habe ich dazu nichts im Gesetz gefunden, da Kindesunterhalt eigentlich keine steuerpflichtige Einnahme ist.
Ich würde das so behandeln wie bei den Unterhaltszahlungen bei geschiedenen Eheleuten. Also sprich einer zieht sie ab, der andere muss sie dann hinzurechnen und versteuern.

Anderseits habe ich ein tierisches Störgefühl bei der Sache, da die Steuererklärung der Eltern schlichtweg falsch ist. Eigentlich müsste diese ja korrigiert werden.

Jetzt bin ich mal gespannt wie ihr das handhaben würdet.

Viele Grüße aus NRW
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