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Weder/noch! Der in Anlage S einzutragende Gewinn ist (3680 - 2400) 1280 €. Die tatsächlichen Kosten wirken sich NICHT aus, da Sie weniger als 2.400 € betragen. Auf Seite 2 der Anlage S füllen Sie zusätzlich Zeile 44 aus: Gesamtbetrag 3.680, davon als steuerfrei behandelt 2.400, Rest enthalten in Zeile 4.Ok, dann habe ich jetzt verstanden (glaube ich).
Ich nehme die 3680€ und stelle sie auf die Einnahmenseite (ohne die Pauschale abzuziehen), auf der anderen Seite vermerke ich die tatsächlichen Kosten: 468€ (Fahrtkosten) + 100€ (Literatur). Als Überschuss bleiben dann 3112€ übrig.
Diese 3112€ trage ich in das EÜR-Formular ein und vermerke in Zeile 23 den Freibetrag von 2400€.
Den Gewinn tragen Sie dann noch in die Anlage S ein.
Ist in diesem Fall der einzutragende Gewinn (In Anlage S) dann 3112€, oder 712€ (weil der Freibetrag direkt von mir berücksichtigt wird)?
Sie könnten 'Werbungskosten' (richtig: Betriebsausgaben) geltend machen, WENN und SOWEIT Sie 2.400 €
übersteigen. Hätten Sie also Kosten von 2.500 €, so würden sich noch 100 € auswirken.
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