Versteuerung Urlaubsabgeltung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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harry-Aachen
Beiträge: 1
Registriert: 20. Jul 2010, 18:47

Versteuerung Urlaubsabgeltung

Beitrag von harry-Aachen »

Hallo,

ich war vom 01.05.2008 bis zum 15.12.2009 bei einem Arbeitgeber beschäftigt, bei dem ich trotz Beantragung keine Urlaubstage erhalten habe.

Letztendlich bin ich gekündigt worden und habe für die Abgeltung der nicht erhaltenen Urlaubstage geklagt. Ich bin auch seit dem 4.1.2010 bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt.

Jetzt ist entschieden worden, dass ich einen bestimmten Betrag für die Zeit von Mai 2008 bis Mitte Dezember 2009 für die nicht erhaltenen 42 Urlaubstage in 2008 und 2009 erhalte.

Wie sieht jetzt nun bei der Abrechnung dieser Urlaubsabgeltung die steuerliche Behandlung aus? Muss mich mein Alt-Arbeitgeber auf StKl. 6 abrechnen in Höhe der Abgeltung? Muss ich Ihm meinen jetzigen Verdienst offen legen damit er eine halbwegs korrekte Abrechnung erstellen kann? Eigentlich geht es ja um einen Anspruchszeitraum aus 2009 UND 2008 und ich habe unverschuldet die Urlaubstage ja nicht erhalten.

Weil auf der einen Seite möchte ich natürlich soviel wie möglich JETZT ausbezahlt bekommen, aber auch nicht von einer höheren Nachzahlung in 2011 überrascht werden im Rahmen des Ausgleiches von 2010.

Der Sozialversicherungsanteil soll natürlich auch nicht unnötig hoch ausfallen, weil davon bekomme ich ja nichts zurück.

Zur Info: Steuer 2008 und 2009 ist schon gemacht worden und es liegen auch schon FA-Bescheide vor.
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Versteuerung Urlaubsabgeltung

Beitrag von taxwoman »

Reich deinen alten Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte 6 ein.
Es wird alles in dem Jahr versteuert in dem es zufließt!
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