Student gelegentlicher Verdienst

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
sudent13
Beiträge: 4
Registriert: 17. Jul 2018, 19:47

Student gelegentlicher Verdienst

Beitrag von sudent13 »

Guten Abend,

ich bin 26 Jahre und Student. In den letzten zwei Monaten habe ich über die Plattform WorkGenius (früher: mylittlejob) etwas Geld verdient. Dort muss man zum Beispiel Texte übersetzen. Man hat beispielsweise 3 Tage Zeit, um 4 DIN-A4-Seiten von Englisch ins Deutsche zu übersetzen und bekommt dafür 15 €. Ich mache das nicht regelmäßig, sondern nehme einen Job an und danach arbeite ich auch wieder 2 Wochen lang nichts.
Wie und wo (welche Anlage?) muss ich dieses Einkommen in meiner Steuerklärung angeben?
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder auf WorkGenius registrierte Student und Freelancer für seine steuerlichen Verpflichtungen sowie das Einhalten der geltenden Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland oder der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich ist. WorkGenius trägt keine Verantwortung für die steuerlichen Verpflichtungen der auf der Plattform arbeitenden Studenten. Grundsätzlich muss in der Bundesrepublik Deutschland jedes Einkommen über dem Freibetrag von 450€ dem Finanzamt gemeldet werden.
Quelle: https://www.workgenius.com/de/workforce-faq

Viele Grüße
sudent13
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Student gelegentlicher Verdienst

Beitrag von muemmel »

Wie und wo (welche Anlage?) muss ich dieses Einkommen in meiner Steuerklärung angeben? Überhaupt nicht, da Sie gar keine Steuererklärung abgeben müssen, sofern Sie nicht nebenher noch als Arbeitnehmer tätig sind: https://www.smartsteuer.de/online/service/informationen_einkommensteuererklaerung/grundfreibetrag-und-steuererklaerungspflicht/
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Student gelegentlicher Verdienst

Beitrag von schlauelia »

wovon lebt denn der Student? Ob es andere Einkünfte gibt, war aus der Frage nicht erkennbar!

@sudent 13 - ggf. Anlage S - vorher Frage beantworten
sudent13
Beiträge: 4
Registriert: 17. Jul 2018, 19:47

Re: Student gelegentlicher Verdienst

Beitrag von sudent13 »

Hallo,

Entschuldigugng für die späte Rückmeldung. Habe natürlich auch noch andere Einkommen aus z. B. Ferienjobs, Praktika und HiWi-Tätigkeiten. Eine Steuerklärung werde ich also zwangsläufig machen müssen. Daher nochmal zurüch zu meiner Frage:
Wie bzw. wo muss ich den Verdienst von Worgenius angeben?

MfG
sudent13
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Student gelegentlicher Verdienst

Beitrag von muemmel »

Nun, die Kollegin schrieb es ja schon - in der Anlage S. Diese ist zwingend elektronisch zu übermitteln. Außerdem muß die Anlage EÜR ausgefüllt werden (ebenfalls elektronisch). Sie müssen sich also bei ELSTER anmelden: https://www.elster.de/eportal/start
sudent13
Beiträge: 4
Registriert: 17. Jul 2018, 19:47

Re: Student gelegentlicher Verdienst

Beitrag von sudent13 »

Muss ich es dann in Anlage S in der Zeile "aus sonstiger selbstständiger Arbeit eintragen"? Oder ist Zeile 4 "aus freiberuflicher Tätigkeit" richtig?

Habe ein wenig nachgelesen. Als Freiberufler braucht man demnach keinen Gewerbeschein. Heißt das ich brauche also hierfür keinen Gewerbeschein? Das erscheint mir aufgrund der wenigen verdienten Euros auch etwas übertrieben?!

Muss ich die Anlage EÜR wirklich ausfüllen? Steuernummer des Betriebs, Betriebsausgaben, Rücklagen und weiteres habe ich ja alles nicht - Ich habe ja eigentlich in diesem Sinne auch keinen Betrieb!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Student gelegentlicher Verdienst

Beitrag von muemmel »

Als Freiberufler braucht man demnach keinen Gewerbeschein. Heißt das ich brauche also hierfür keinen Gewerbeschein? Das erscheint mir aufgrund der wenigen verdienten Euros auch etwas übertrieben?! Auf die Höhe der Einnahmen kommt es nicht an, nur auf die Art der Tätigkeit. Und Übersetzen ist in der Tat eine freiberufliche Tätigkeit.
Muss ich die Anlage EÜR wirklich ausfüllen? Die Frage habe ich schon beantwortet - ja.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Student gelegentlicher Verdienst

Beitrag von Severina »

Den Betrieb müssten Sie strenggenommen mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt anmelden.

Die elektronische Übermittlung einer Anlage EÜR ist - wie bereits geschrieben wurde - ab 2017 Pflicht.

Einen Gewerbeschein braucht man, wie der Name schon sagt, für einen Gewerbebetrieb, wer Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hat (vulgo: Freiberufler ist), hat bezüglich DIESER Tätigkeit eben keinen Gewerbebetrieb - entweder/oder.

Was Sie mit der Erwähnung von Rücklagen sagen wollen, verstehe ich nicht - Sie wollen doch eine FÜR machen und keine Bilanz - wie kommen Sie da auf Rücklagen?

(Und ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen - sind die Zahlen echt? 4 DIN-A-4 Seiten übersetzen für 15 € - das ist ja Sklavenarbeit, wieso läßt man sich auf sowas ein?)
sudent13
Beiträge: 4
Registriert: 17. Jul 2018, 19:47

Re: Student gelegentlicher Verdienst

Beitrag von sudent13 »

Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten. Habe ich das jetzt richtig verstanden? Ich brauche also keinen Gewerbeschein bzw. kein Gewerbe anzumelden.
Was Sie mit der Erwähnung von Rücklagen sagen wollen, verstehe ich nicht - Sie wollen doch eine FÜR machen und keine Bilanz - wie kommen Sie da auf Rücklagen?
Ich habe mir die Anlage EÜR angesehen und da gibt es auch eine Zeile um "Rücklagen" einzutragen. Habe "Rücklagen" nur als Beispiel genannt.
Und ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen - sind die Zahlen echt? 4 DIN-A-4 Seiten übersetzen für 15 € - das ist ja Sklavenarbeit, wieso läßt man sich auf sowas ein?
Die Zahlen sind natürlich nicht ganz echt. Mindestlohn bekommt man schon. Und für eine freie Zeiteinteilung ist das für einen Studenten in Ordnung.
Den Betrieb müssten Sie strenggenommen mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt anmelden.
In meiner Elster Software gibt es einen solchen Fragebogen nicht. Müsste man den dann zusätzlich zur Steuererklärung an das Finanzamt per Post senden? Muss ich den Fragebogen wirklich auch noch ausfüllen? Weitere Meinungen? Ich habe ja keinen Gewerbebetrieb sondern würde als Freiberufler arbeiten.

VG sudent13
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Student gelegentlicher Verdienst

Beitrag von muemmel »

Muss ich den Fragebogen wirklich auch noch ausfüllen? Weitere Meinungen? Eben WEIL Sie Freiberufler sind, ist der Fragebogen auszufüllen - sonst wäre es ja eine Gewerbeanmeldung und nicht der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
In meiner Elster Software gibt es einen solchen Fragebogen nicht. Dafür gibt es den beim Finanzamt: https://www.focus.de/finanzen/praxistipps/freie-taetigkeit-anmelden-das-ist-bei-der-anmeldung-einer-freiberuflichen-taetigkeit-wichtig_id_8691964.html
obstgarten
Beiträge: 1
Registriert: 23. Jan 2019, 19:42

Re: Student gelegentlicher Verdienst

Beitrag von obstgarten »

Ich hatte eine ähnliche Frage für die Steuerberatung und die ist damit auch gleich beantwortet worden, danke!
Antworten