Abfindung - Fünftelregelung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Allgeier
Beiträge: 1
Registriert: 25. Mai 2018, 07:29

Abfindung - Fünftelregelung

Beitrag von Allgeier »

Hallo zusammen,

meine Frau und ich haben im letzten Jahr jeweils einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und eine Abfindung erhalten. Jetzt sitze ich hier vor meinem Steuerprogramm (SteuerSparErklärung) und komme nicht weiter. Ich habe da vielleicht auch ein Verständnisproblem...

Goggle ich diese Fünftelregelung bekomme ich folgendes: "Der Steuersatz wird dadurch für das laufende Jahr vermindert, da durch diese Regelung die steuerliche Anrechnung auf fünf Jahre verteilt wird. In dem Jahr, in dem die Abfindung anfällt muss somit nur ein Fünftel der Abfindungssumme angegeben werden. Selbiges gilt für die vier drauffolgenden Jahre. Von der Auswirkung ist es so, als erhielte der Arbeitnehmer die Abfindung gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt."
Heisst das dass ich die Abfindung durch 5 teilen muss und diesen Betrag jedes Jahr ansetzen muss?

In der Lohnsteuerbescheinigung ist ja unter Punkt 10 (Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre) der Abfindungsbetrag angegeben. In meinem Programm kann ich dann auswählen: "Ist die ermäßigte Besteuerung anzuwenden?". Wenn ich "Ja" wähle - wird das dann automatisch vom Programm erledigt? Und merkt sich das Programm das dann für die nächsten Jahre?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Abfindung - Fünftelregelung

Beitrag von muemmel »

Heisst das dass ich die Abfindung durch 5 teilen muss und diesen Betrag jedes Jahr ansetzen muss? Nö. Das heißt, daß das FA die Abfindung durch 5 teilt, die auf 1/5 der Abfindung anfallende Steuer dann mal 5 nimmt und von Ihnen einfordert.
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