Übungsleiterpauschale

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Blüssen 2020
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Registriert: 22. Mär 2018, 12:23

Übungsleiterpauschale

Beitrag von Blüssen 2020 »

Ich habe eine Frage zu
§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz.
Es kann z.B. bei folgenden Tätigkeiten in Anspruch genommen werden:
Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer "oder vergleichbare Tätigkeiten", künstlerische Tätigkeiten sowie
die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.

Die Vergünstigung ist allerdings an die Voraussetzungen geknüpft, dass ...
die Tätigkeit nicht im Hauptberuf und
im Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution (z. B. Städte und Gemeinden, Kammern etc.) oder eines gemeinnützigen Vereins oder vergleichbaren Einrichtung ausgeübt wird.

Mein Finanzamt behauptet, dieser § gelte nur dann, wenn man mehrere Personen unterrichtet, nicht nur eine.

In meinem Fall geht es um Folgendes:
Ich unterrichte als Lehrer i.R. im Auftrag und mit Genehmigung des Jobcenters (Gemeinde = Institution des öffentlichen Rechts) einen Schüler.

Kann mir vielleicht jemand helfen? Ich bedanke mich.
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