Hallo zusammen,
ich arbeite als Sekretärin und bin jetzt seit Juni 2016 bei einem neuen Arbeitgeber. Mein Chef hat mir für 2016 und für 2017 erlaubt jeweils eine Rechnung für zusätzliche Büro- und Verwaltungstätigkeiten (über meine normale Arbeitszeit hinaus) zu stellen.
Rechnung 1:
Rechnungsdatum: 16.12.2016
Leistungszeitraum: Juni – Dezember 2016
Betrag: 300,00€
Rechnung versendet am 03.01.2017
Zahlungseingang: 03.01.2017
Mein Chef sagte mir damals, dass ich dies erst auf meiner Steuererklärung für 2017 angeben muss.
Rechnung 2:
Auch für 2017 habe ich eine Rechnung gestellt.
Rechnungsdatum: 14.12.2017
Leistungszeitraum: Januar – Dezember 2017
Betrag: 500,00€
Rechnung versendet am 14.12.2017
Zahlungseingang: 18.12.2017
Meine Frage:
Für welches Jahr muss ich die erste Rechnung versteuern bzw. muss ich sie überhaupt versteuern, wenn Sie bspw. in das Jahr 2016 fällt? Ich habe gelesen, dass zusätzliche Einkünfte von insgesamt mehr als 410 Euro zu versteuern sind.
Ich gehe davon aus, dass ich die zweite rechnung definitiv in meinr Steuererklärung für 2017 angeben muss (korrigiert mich, wenn ich falsch liege)
Für eure Hilfe, wäre ich sehr dankbar.
Zusätzliche Einkünfte
Re: Zusätzliche Einkünfte
Es gilt das Zuflußprinzip - beide Beträge sind Ihnen im Jahr 2017 zugeflossen und entsprechend zu versteuern.
Re: Zusätzliche Einkünfte
Hallo,
Das funktioniert wohl nicht, und dürfte imho sogar Sozialversicherungsbetrug sein.
Steuerrechtlich ist es hingegen fast egal aus welcher Einkunftsart die Steuern resultieren.
Stefan
Wie ist denn das zu verstehen? Der Arbeitgeber zahlt neben dem Lohn noch für eine - selbstständige? - Dienstleistung?Mein Chef hat mir für 2016 und für 2017 erlaubt jeweils eine Rechnung für zusätzliche Büro- und Verwaltungstätigkeiten (über meine normale Arbeitszeit hinaus) zu stellen.
Das funktioniert wohl nicht, und dürfte imho sogar Sozialversicherungsbetrug sein.
Steuerrechtlich ist es hingegen fast egal aus welcher Einkunftsart die Steuern resultieren.
Stefan