Entgelt für gelegentliche telefonische Beratung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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filsh
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Registriert: 20. Mär 2017, 14:23

Entgelt für gelegentliche telefonische Beratung

Beitrag von filsh »

Es gibt zahlreiche Anbieter wie zum Beispiel GLG, die ihren Kunden (Unternehmen) dabei helfen, detaillierte Marktkenntnisse zu sammeln, indem sie Telefonate mit Experten vermitteln. Die Experten sind Menschen, die nebenberuflich eine Stunde mit dem Kunden telefonieren und dabei erklären, wie die jeweilige Branche funktioniert. Vor dem Engagement muss man die Tätigkeit natürlich beim eigenen Arbeitgeber anzeigen und einen Verhaltenskodex unterzeichnen, um Compliance-Problemen aus dem Weg zu gehen. Für ein Telefonat mit einem sorgfältig ausgewählten Experten zahlt der Kunde dann zum Beispiel 500 Euro an GLG. Der Experte erhält dann zum Beispiel 250 Euro für diese Konsultation. Ein Experte hat normalerweise nicht viele dieser Konsultationen, sondern berät nur gelegentlich (manche vielleicht einmal im Monat, andere nur zweimal im Jahr).

Die Anbieter sitzen überwiegend in den USA.

Wie ist die Angelegenheit steuerlich zu bewerten, wenn man als Diplom-Kaufmann mit Branchenkenntnissen drei Aufträge in einem Jahr hatte?

1. Sind dies Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder sonstige Einkünfte (z.B. Andere Einkünftige nach § 22 Nr. 3 EStG)?
2. Wie wäre dies umsatzsteuerlich zu berücksichtigen? De facto zahlt der Anbieter den Betrag ja ohne Umsatzsteuer.
3. Könnte ich Kosten die aus dieser Tätigkeit entstehen als Werbungskosten ansetzen?


Vielen Dank im Voraus.
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