Vollbeschäftigung und Honorar für Veranstaltung nebenberuflich

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Gregor Gärtner
Beiträge: 1
Registriert: 12. Nov 2017, 18:56

Vollbeschäftigung und Honorar für Veranstaltung nebenberuflich

Beitrag von Gregor Gärtner »

Hallo,
ich hätte ein Frage zu der nebenberuflichen Selbstständigkeit, wenn es den eine ist? Ich bin grundsätzlich Vollzeitbeschäftigt. Im Rahmen einer Tagung/ Kongresses bekomme ich ein Honorar von 500€ (für einen Vortrag) und kann auch noch bis zu 200€ Fahrkosten einreichen. Dafür brauchen die Verantwortlichen der Tagung allerdings eine Rechnung.

Jetzt die Frage, kann ich einfach eine Rechnung als Privatperson stellen und auf die Kleinunternehmerregelung verweisen, alos sprich ich muss die MwSt. nicht ausweisen? Oder muss ich dafür extra ein Gewerbe anmelden? (Das war eine einmalige Sache, evtl. kommt nochmal ein Honorar für eine Tagung Ende 2018, ist aber noch nciht sicher) Die Zusätzlichen Einnahmen, gebe ich dann einfach in der Steuererklärung an und muss ich sosnt noch was beachten?

Beste Grüße und vielen Dank

G.Gärtner
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Vollbeschäftigung und Honorar für Veranstaltung nebenberuflich

Beitrag von schlauelia »

diese Frage taucht pro Woche mindestens einmal auf:

wenn Honorar für einen wissenschaftlichen Vortrag: Anlage S -. Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Wenn dieser unter 410,-- ( pro Kalenderjahr)neben einer Tätigkeit als Nichtselbständiger (Anlage N - siehe § 46 EStG) führt das sogar zu 0,-- zusätzlicher Steuer - aber angeben sollte man es.

Wenn Gewerbe - Anlage G - ansonsten genauso.

Lia
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