Hallo,
ich hatte bis Anfang 2015 ein Gewerbe. Dieses wurde Anfang 2015 abgemeldet und anschließend wurde 2016 die Steuererklärung für 2015 gemacht.
Nun erhalte ich einen Brief, dass ich die Einkommensteuer 2016 abgeben muss. Da ich nur einen Arbeitgeber habe, keinen weiten Weg zur Arbeit und auch so keine besonderen Ein- & Ausgaben hatte, muss ich die Steuererklärung doch nicht mehr zwingend abgeben oder? Sie ist für mich für das Jahr 2016 doch nun freiwillig oder liege ich da falsch?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke
Viele Grüße,
Chris
Steuererklärung ein Jahr nach Gewerbeabmeldung
Re: Steuererklärung ein Jahr nach Gewerbeabmeldung
oder liege ich da falsch? Allerdings - verpflichtet sind Sie auch dann, wenn das FA Sie zu einer Erklärung auffordert. Und das hat es getan. Was Sie tun können: Anrufen, Ihre Situation erläutern und fragen, ob das denn unbedingt notwendig sei. Dann verzichtet der Sachbearbeiter evtl. darauf.
Re: Steuererklärung ein Jahr nach Gewerbeabmeldung
Super, Danke für die Antwort. Ich habe bereits einen Brief verfasst, aber ich denke ich werde auch noch hinterherrufen. Danke!