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EÜR bei Wareneinkauf und Einnahmen im nächsten Jahr?

Verfasst: 28. Mai 2017, 22:59
von Mainstream998
Hallo Freunde,
Habe folgenden Fall und hoffe jemand kann hier helfen
Habe Waren für 600 Euro 2016 gekauft. Ich muss 2016 keine Steuern zahlen, da ich nur einen Gewinn von 500 Euro hatte.

Im Jahr 2017 verkaufe ich die Waren und muss Steuern abgeben, da meine Einnahmen groß ist. Da ich ja 2016 bereits die Waren als Aufwand eingetragen habe, müsste ich ja auf die Einnahmen(inklusive Warenwert!) Steuern zahlen.

Da stimmt ja was nicht, oder? Muss ich wirklich auf den Warenwert +Gewinn steuern zahlen(und nicht dem Gewinn)?
Kann ich den Einkauf auf das nächste Jahr übertragen oder es im nächsten Jahr vorziehen?

Vielen Dank.

Re: EÜR bei Wareneinkauf und Einnahmen im nächsten Jahr?

Verfasst: 29. Mai 2017, 10:32
von schlauelia
Einnahmen und Ausgaben werden bei EÜR in dem Jahr steuerlich erfasst, in dem sie anfallen. Wenn Sie 2015 nur Ausgaben hatten, ergibt sich ein Gewinn und wenn 2016 diese Einkäufe verkauft werden, haben Sie die Einnahmen und damit den Gewinn in 2016: das stimmt alles so und übertragen kann man gar nichts bei EÜR, da müssten Sie schon bilanzieren.
Lia

Re: EÜR bei Wareneinkauf und Einnahmen im nächsten Jahr?

Verfasst: 29. Mai 2017, 12:13
von Mainstream998
Vielen Dank so weit. Das mit der Bilanzierung habe ich auch schon gehört.

Wenn ich 2015 durch Einkauf Verlust hatte, kann ich doch ein Verlustvortrag machen?
Das wäre vom Verlust Gewerbe und ist getrennt zu sehen, zu meiner zweiten anderen selbstständigen Tätigkeit. Stimmt das?

Viele Grüße,

Re: EÜR bei Wareneinkauf und Einnahmen im nächsten Jahr?

Verfasst: 29. Mai 2017, 13:08
von schlauelia
Verlustvortrag nur bei Gewerbesteuer, bei ESt wird der Verlust im selben Jahr angerechnet, wenn man noch andere Einkünfte hatte!
Lia

Re: EÜR bei Wareneinkauf und Einnahmen im nächsten Jahr?

Verfasst: 29. Mai 2017, 18:41
von muemmel
Wenn ich 2015 durch Einkauf Verlust hatte, kann ich doch ein Verlustvortrag machen? Und da haben Sie bis heute keine Steuererklärung gemacht?