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Verlustvortrag

Verfasst: 13. Mai 2017, 18:13
von APing
Hallo,

ich habe für die Jahre 2012 und 2013 einen Verlustvortrag gemacht, da ich in diesen Jahren überhaupt keine Einnahmen, aber einige Ausgaben für mein Masterstudium hatte. Für das Jahr 2014 wollte ich nun ebenfalls einen Verlustvortrag machen. Allerdings hatte ich in diesem Jahr Einkünfte von etwa 2600 Euro, die leider über die Lohnsteuerkarte abgerechnet wurden. Hierfür habe ich auch einen Lohnsteuerbescheid bekommen. Die Einnahmen übersteigen in diesem Fall meine Ausgaben. Meine Frage daher: Werden auf diese Einnahmen nun auch direkt schon die Verlustvorträge der Vorjahre angerechnet? Und wenn ja: kann ich die Steuererklärung für 2014 auch weglassen, sodass die Verluste aus 2012 und 2013 auf meine Einnahmen aus 2015 angerechnet werden oder muss man für Verlustvorträge jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben bis diese ausgeglichen sind? 2015 hatte ich nämlich erstmals steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen einer Festanstellung.

Vielen Dank im Voraus
Anna

Re: Verlustvortrag

Verfasst: 13. Mai 2017, 19:33
von StephanM
Der Verlust kann immer nur in das direkt folgende Jahr vorgetragen werden.