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Einnahmen als Nachhilfelehrer

Verfasst: 9. Mai 2017, 23:54
von Seneca
Hallo,

ich bin als Angestellter in Vollzeit tätig.

2015 habe ich einmalig einen Abi Vorbereitungskurs bei einer Nachhilfe Schule geleitet.

Der Vertrag mit der Nachhilfeschule lief auf "freier Mitarbeit auf Honorarbasis".
Dafür habe ich rund 400€ erhalten, ohne Steuer oder Sozialversichungsabzüge.

Wo gebe ich diese in der Steuererklärung an?

Danke schon mal.

Grüße

Seneca

Re: Einnahmen als Nachhilfelehrer

Verfasst: 28. Mai 2017, 19:02
von muemmel
Wo gebe ich diese in der Steuererklärung an? Gar nicht - Nebeneinnahmen führen erst ab 410 Euro/Jahr zur Steuererklärungspflicht. Oder wollen Sie unbedingt eine machen?

Re: Einnahmen als Nachhilfelehrer

Verfasst: 31. Mai 2017, 02:01
von StephanM
Wenn Sie allerdings wegen anderer Einkünfte bereits erklärungspflichtig sind, dann sind es Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Anlage S). Allerdings gibt es für Lehr- und Übungsleitertätigkeiten einen Freibetrag von 2.400 EUR.