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Übungsleitertätigkeit und Werbungskosten

Verfasst: 19. Apr 2017, 19:22
von MikPf
Guten Tag,

ich arbeite nebenberuflich als Dozent im Ausland. Ich habe die daraus resultierenden Einnahmen i. H. von 4500 € als steuerfreie Aufwandsentschädigung angegeben. Die Reisekosten i. H. von 1600 € habe ich als Werbungskosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit angegeben. Der Vorberechnung im ELSTER-Programm sah daraufhin sehr vielversprechend aus...

Im Steuerbescheid schreibt der Sachbearbeiter nun sinngemäß folgendes:
  • 2400 € sind wegen des Freibetrages steuerfrei und 2100 € müssen versteuert werden. Damit habe ich schon gerechnet.
  • "Die erklärten Werbungskosten in Zusammenhang mit diesen steuerfreien Einnahmen dürfen nur abgezogen werden, wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit und gleichzeitig auch die jeweiligen Ausgaben den Freibetrag übersteigen."
Können die Reisekosten nicht doch irgendwie angesetzt werden? Ich versteuere ja 2100 € bzw. ~45 % der Einkünfte und deshalb sollten doch auch anteilig die Reisekosten geltend gemacht werden können. Das wären immerhin ~740 €.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?

Grüße
Mika

Re: Übungsleitertätigkeit und Werbungskosten

Verfasst: 19. Apr 2017, 20:32
von StephanM
Lohnt sich nicht.
§3 Nr. 26 Satz 2 EStG regelt die ansetzbaren Ausgaben. Erst wenn die Ausgaben 2.400 EUR überschreiten ist der über 2.400 EUR liegende Anteil vom Steuerpflichtigen Anteil abzugsfähig.