Hallo,
ich erhalte von einer Universität (über die Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG) ein steuerfreies Promotionsstipendium. Ich überlege zusätzlich noch einen Nebenjob anzunehmen (über Lohnsteuerkarte 1, Studentenstatus, ca. 100-400 Euro pro Monat).
Wenn ich diesen Job annehme und über die Lohnsteuerkarte 1 versteuere, gilt das Steuergeheimnis oder meldet das Finanzamt dann bei der Universität (oder der DFG) meinen zusätzlichen Nebenverdienst?
Und auch umgekehrt: werden steuerfreue Stipendien generell dem Finanzamt von der Universität gemeldet?
Grüsse,
Peter
Nebenjob und steuerfreies Stipendium
Re: Nebenjob und steuerfreies Stipendium
Hallo Peter,
reich keine Lst-Karte ein, dann muss deine Arbeitgeber di e2% Lohnsteuer für Dich zahlen.
Du musst die Einnahmen nirgends nicht eingeben.
Gruss
reich keine Lst-Karte ein, dann muss deine Arbeitgeber di e2% Lohnsteuer für Dich zahlen.
Du musst die Einnahmen nirgends nicht eingeben.
Gruss