Rentennachzahlung trotz Verrechnung mit Hartz 4 versteuern?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Anja12321
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Registriert: 31. Mär 2017, 21:41

Rentennachzahlung trotz Verrechnung mit Hartz 4 versteuern?

Beitrag von Anja12321 »

Hallo!

Seit 01.06.2012 erhalte ich eine volle Erwerbsminderungsrente. Diese wurde nachträglich gewährt und bis März 2013 mit dem Krankengeld verrechnet, danach für ein paar Monate mit dem Arbeitslosengeld 1. Später erhielt ich aufstockend Hartz 4, danach Grundsicherung als die Rente unbefristet war. Seit 01.12.2015 arbeite ich wieder 60 % und bekomme keine Sozialleistungen mehr, erhalte aber weiterhin die um die Hälfte gekürzte volle Erwerbsminderungsrente. Nun wurde festgestellt, dass meine Rente falsch berechnet wurde, da die Kindererziehungszeit nicht angerechnet wurde. Daher bekomme ich vom 01.06.2012 eine Nachzahlung von über 12.000 Euro, die natürlich zum größten Teil von den Ämtern verrechnet wird, da ich deutlich mehr Sozialleistungen, Krankengeld und Arbeitslosengeld als die neu berechnete Rente erhielt.

Meine Frage ist nun, ob ich den ganzen Betrag versteuern muss, obwohl ich in den letzten Jahren keine Steuern zahlen musste, da ich ja Sozialleistungen zusätzlich zur geringen Erwerbsminderungsrente erhielt. Das wäre auch der Fall gewesen, wenn ich die erhöhte Rente erhalten hätte. Von den 12.000 Euro bleiben mir höchstenfalls um die 2000 Euro. Muss ich damit rechnen, dass ich mehr als 2000 Euro Steuern zahlen muss?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Rentennachzahlung trotz Verrechnung mit Hartz 4 versteuern?

Beitrag von muemmel »

Muss ich damit rechnen, dass ich mehr als 2000 Euro Steuern zahlen muss? Keine Ahnung, da keiner hier Ihren persönlichen Steuersatz kennt. Denkbar wäre es aber durchaus. 1/3 der Rente bleibt steuerfrei - Sie müßten also einen Steuersatz von 25 % überschreiten, um auf mehr als 2.000 Euro zu kommen. Das wäre grob geschätzt so ab 20.000 Euro Jahreseinkommen der Fall (also 8.000 Euro steuerpflichtiger Rente plus 12.000 Euro Gehalt).
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