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steuerfreie Zuschläge

Verfasst: 28. Mär 2017, 15:36
von Highjumper
Hallo,

in meiner Firma soll es bald einen 24h-Support für einen Kunden geben. Daher soll es eine Ruf- oder eher Dienstbereitschaft geben. Dafür gibt es eine Vergütung pro Stunde.

Ich habe schon recherchiert und diese Vergütung soll wohl steuerfrei sein, falls an "normalen" Tagen 25% des aktuellen Bruttostundenlohn nicht überschritten werden.

http://www.iww.de/asr/archiv/lohnsteuer ... ein-f38837

Ist dieses dann am Ende des Jahres wirklich steuerfrei oder wird, da es eine Einnahme ist, mein Lohnsteuersatz erhöht und ich muss auf den restlichen Bruttolohn eine höhere Lohnsteuer zahlen?


Fragen:

1. Ist diese Vergütung wirklich steuerfrei, falls die Prozentsätze des Bruttostundenlohns eingehalten werden?
2. Ist diese dann auch komplett steuerfrei oder fällt diese Vergütung/Einnahme dann unter Progressionsvorbehalt und erhöht den Lohnsteuersatz?

Danke für Hinweise, Tipps und Anmerkungen.

Re: steuerfreie Zuschläge

Verfasst: 28. Mär 2017, 16:39
von muemmel
Ich habe schon recherchiert und diese Vergütung soll wohl steuerfrei sein Nö, das steht in dem Link nirgends - da steht, Zuschläge auf die Vergütung seien in gewissen Grenzen steuerfrei.

Re: steuerfreie Zuschläge

Verfasst: 28. Mär 2017, 16:52
von Highjumper
Was ist eine Vergütung pro Stunde dann? Es ist ein Zuschlag zum aktuellen Lohn. Man könnte diesen auch über den Bruttoarbeitslohn abbilden und als Zuschlag auf den Lohn sehen. Also ein Zuschlag auf den Arbeitslohn für die Rufbereitschaft.

Re: steuerfreie Zuschläge

Verfasst: 28. Mär 2017, 17:05
von muemmel
Was ist eine Vergütung pro Stunde dann? Die Entlohnung für die Rufbereitschaft, die ganz normal versteuert wird.
Es ist ein Zuschlag zum aktuellen Lohn. Nein, ist es nicht, was auch ausdrücklich in dem Artikel steht: Beschäftigte eines Abschleppunternehmens erhalten für jede Stunde Rufbereitschaft eine Entschädigung von 5 Euro. Fällt die Bereitschaft auf einen Sonntag, darf der Arbeitgeber einen Zuschlag von maximal 50 Prozent (§ 3b Absatz 1 Nummer 2 EStG), also 2,50 Euro steuerfrei auszahlen. Die normale Entschädigung von 5 Euro je Stunde bleibt voll steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Re: steuerfreie Zuschläge

Verfasst: 28. Mär 2017, 17:15
von Highjumper
Das heißt also 25% von den 5€ sind steuerfrei bei Nachtarbeit 20 Uhr bis 6 Uhr (inklusive 40% bei 0 bis 4 Uhr), an Wochenenden 50%, an Feiertagen 125% (also alles steufrei) und der Rest muss versteuert werden?

Re: steuerfreie Zuschläge

Verfasst: 29. Mär 2017, 10:43
von muemmel
Sie haben es immer noch nicht verstanden - die Vergütung für die Bereitschaft ist ganz normaler steuerpflichtiger Lohn. Um bei dem Beispiel zu bleiben: Die normale Entschädigung von 5 Euro je Stunde bleibt voll steuerpflichtiger Arbeitslohn. Davon ist nichts steuerfrei. Wenn die Bereitschaft nun auf einen Sonntag fällt und der AG 2,50 Euro Sonntagszuschlag zahlt, insgesamt also 7,50 Euro, dann sind immer noch 5 Euro zu versteuern und die 2,50 Euro Zuschlag bleiben steuerfrei.
an Wochenenden 50% Nö, an Sonntagen. Manche AG zahlen ja am Samstagnachmittag Zuschläge, aber die sind dann halt nicht steuerfrei.

Re: steuerfreie Zuschläge

Verfasst: 29. Mär 2017, 10:53
von Highjumper
Sie verstehen immer noch nicht was ich meine. Naja ist ja auch bissl schwer. :-)

Der Chef zahlt überhaupt keinen Zuschlag, sondern es gibt für Wochentage ab 16 Uhr bis früh 8 Uhr beispielsweise 2€, für Wochenenden 3€ und für Feiertage 4€. Es gibt also keinen Standardlohn + Zuschlag, sondern nur diese fest geregelten Stundenlöhne für die Nacht-, Sonntags- und Feiertagsrufbereitschaft. Man könnte nach ihrer Meinung natürlich sagen 0€ ist der "normale" Stundenlohn und für Nacht-, Wochenende und Feiertag gibt es den Zuschlag.

Re: steuerfreie Zuschläge

Verfasst: 29. Mär 2017, 11:26
von muemmel
Man könnte nach ihrer Meinung natürlich sagen 0€ ist der "normale" Stundenlohn und für Nacht-, Wochenende und Feiertag gibt es den Zuschlag. Nö, könnte man nicht - ein Zuschlag auf null Euro kann nur null betragen.
Es gibt also keinen Standardlohn + Zuschlag, sondern nur diese fest geregelten Stundenlöhne für die Nacht-, Sonntags- und Feiertagsrufbereitschaft. Dann wird der Lohn halt voll versteuert.