Photovoltaik-Anlage

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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lucy1801
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Registriert: 23. Mär 2017, 10:10

Photovoltaik-Anlage

Beitrag von lucy1801 »

Hallo,

wir wollen uns eine Photovoltaik-Anlage anschaffen.
Ich habe verstanden, dass wenn ich einen Teil des Stroms an den Netzbetreiber verkaufe, dann gelte ich als Unternehmer und muss die Anlage EÜR ausfüllen. Umsatzsteuerlich kann ich dann als Kleinunternehmer auftreten und somit ist die Vorsteuer aus dem Kauf der Anlage nicht abzugsfähig, allerdings muss ich auch keine Umsatzsteuer aus dem Verkauf und Eigenverbrauch ans Finanzamt weiterleiten.

Was ist aber, wenn ich einen Speicher dazu kaufe und den restlichen Stromüberhang in einer Cloud speichern lasse. Wenn ich dann Bedarf habe, dann würde ich den Strom aus der Cloud beziehen können. Ich habe gelesen, dass ich am Ende eines Jahres eine Rechnung vom Netzanbieter über die Nutzung der Cloud erhalte. Und es kann auch passieren, dass ich mehr ins Netz eingespeist habe, als verbraucht. Dann erhalte ich eine Gutschrift vom Netzbetreiber. Gelte ich auch dann als Unternehmer und muss eine Anlage EÜR erstellen? Oder ist das abhängig davon, wieviel Strom beim Netzbetreiber bleibt (wenn weniger als 10% des erzeugten Stroms?).

Der Verkäufer der Anlage will mir suggerieren, dass die Vorsteuer als Unternehmer dann abzugsfähig ist. Allerdings muss ich dann auch die Umsatzsteuer aus dem Privatverbrauch und aus der Gutschrift des Netzbetreibers ans Finanzamt weiterleiten. Demnach wird sich der Vorteil aus dem Vorsteuerabzug in ein paar Jahren wieder aufheben.

Habe ich etwas falsch verstanden?

Vielen Dank für die Antwort :D
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