Hallo,
Ich habe eine NV-Bescheinigung; und seit Januar einen Minijob (ohne Steuerkarte).
Meine Frage ist: Sind die Minijob-Einnahmen zur Errechnung/Feststellung des Grundfreibetrages (8004 Euro in diesem Jahr) relevant ?
Vielen Dank im Voraus
Grundfreibetrag
Re: Grundfreibetrag
Hallo Lisa,
was ist eine NV -Bescheinigung?
was ist eine NV -Bescheinigung?
Re: Grundfreibetrag
Hallo Krümmel,
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die sich für Anleger , deren Zinseinkünfte oberhalb des Sparerpauschbetrags liegen, und deren Einkünfte z.B. in 2009 den Grundfreibetrag von 7834/15668 Euro (ledig/verheiratet) nicht übersteigen, empfiehlt.
Grüße
Lisa
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die sich für Anleger , deren Zinseinkünfte oberhalb des Sparerpauschbetrags liegen, und deren Einkünfte z.B. in 2009 den Grundfreibetrag von 7834/15668 Euro (ledig/verheiratet) nicht übersteigen, empfiehlt.
Grüße
Lisa
Re: Grundfreibetrag
Hallo Zusammen,
die Minijob-Einnahmen zur Errechnung/Feststellung des Grundfreibetrages sind in dem Fall nicht relevant !
Gruss
die Minijob-Einnahmen zur Errechnung/Feststellung des Grundfreibetrages sind in dem Fall nicht relevant !
Gruss
Re: Grundfreibetrag
danke für die Antworten, die hilfreich waren
Lisa_Lisa
Lisa_Lisa