Lohnsteuer zurückholen im Studium?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Student17
Beiträge: 2
Registriert: 14. Feb 2017, 21:39

Lohnsteuer zurückholen im Studium?

Beitrag von Student17 »

Hallo liebe Community,

ich bin Masterstudent und mache zurzeit ein Praktikum.

Meine Lohnsteuerzahlungen:
Oktober 2016: 85,66
November 2016: 85,66
Dezember 2016: 85,66
Januar 2017: ~90
Februar 2017: ~90
März 2017: ~90

Mein Nettolohn lag in 2016 bei ca 3000€. Meine Kapitalerträge ohne Buchgewinne liegen bei 1500€.
Ich habe eine gültige NV Bescheinigung für 2016 und 2017.

Soviel zu meinen Daten. Ich habe gehört, dass ich mir die Lohnsteuer zurückholen kann. Das würde ich sehr gerne tun.

Jetzt meine Fragestellung:
Muss ich bis zum 31. März 2017 für das Jahr 2016 eine Steuererklärung abgeben um die Lohnsteuer jemals wieder zu sehen?
Wie wirkt sich das auf die NV Bescheinigung aus? Und kann ich dann später noch mein Studium von der Steuer absetzen oder muss ich alle Belege wie für die Semestergebühren und das Semesterticket auch gleich bis zum 31. März einreichen?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Lohnsteuer zurückholen im Studium?

Beitrag von muemmel »

Muss ich bis zum 31. März 2017 für das Jahr 2016 eine Steuererklärung abgeben um die Lohnsteuer jemals wieder zu sehen? Nö - Sie können sich jahrelang Zeit lassen (exakt bis 2020, um genau zu sein).
Wie wirkt sich das auf die NV Bescheinigung aus? Gar nicht.
Und kann ich dann später noch mein Studium von der Steuer absetzen Nö. Das hängt aber nicht daran, ob Sie jetzt eine Steuererklärung machen oder nicht.
Student17
Beiträge: 2
Registriert: 14. Feb 2017, 21:39

Re: Lohnsteuer zurückholen im Studium?

Beitrag von Student17 »

Danke muemmel für deine Antwort. Ich bin davon ausgegangen, dass wenn ich jetzt eine Steuererklärung für 2016 nur für die Lohnsteuer abgebe und darin nichts über meine absetzbaren Studiumskosten in 2016 schreibe, dann kann ich danach nichts mehr fordern.
Ich gehe davon aus, es ist am besten für mich, wenn ich bis 31.5.2017 eine Steuererklärung für 2016 abgebe mit Lohnsteuer & Zweitstudiumkosten?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Lohnsteuer zurückholen im Studium?

Beitrag von muemmel »

Ich weiß nicht, was Sie da immer mit den "Zweitstudiumskosten" haben - Sie hatten 4.500 Euro Einkommen. Die darauf festzusetzende Einkommensteuer beträgt null Euro. Und wenn Sie jetzt noch 1.000 oder 2.000 Euro Studienkosten haben, dann haben Sie also noch 3.500 oder 2.500 Einkommen - Einkommensteuer ebenfalls null. Es ist daher völlig sinnlos, Ihre Studienkosten anzugeben.
simi008
Beiträge: 1
Registriert: 22. Mär 2017, 14:14

Re: Lohnsteuer zurückholen im Studium?

Beitrag von simi008 »

Das heißt wenn meine steuerfreien Einnahmen aus einem Nebenjob höher sind als die Ausgaben für das Studium, dann habe ich keinen Verlust. Richtig?
Ich dachte Einnahmen unter dem Grundfreibetrag werden in der Rechnung ignoriert und man kann die Werbungskosten als Verlust ansehen.

Dann hätte ich mir die Erklärungen für die Studienzeit sparen können.
Auf sämtlichen Websites wird dazu aufgerufen seine Studienkosten geltend zu machen. Das lohnt sich ja dann nur wenn man keinen Nebenjob hat.

MfG
Simi
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Lohnsteuer zurückholen im Studium?

Beitrag von muemmel »

Das heißt wenn meine steuerfreien Einnahmen aus einem Nebenjob höher sind als die Ausgaben für das Studium, dann habe ich keinen Verlust. Richtig? Richtig, sofern es kein Minijob ist.
Ich dachte Einnahmen unter dem Grundfreibetrag werden in der Rechnung ignoriert und man kann die Werbungskosten als Verlust ansehen. Falsch.
Dann hätte ich mir die Erklärungen für die Studienzeit sparen können. Nun ja - man hätte sich auch einfach beizeiten mal näher mit dem Thema befassen können...
Auf sämtlichen Websites wird dazu aufgerufen seine Studienkosten geltend zu machen. Mitunter klappt das ja auch.
Das lohnt sich ja dann nur wenn man keinen Nebenjob hat. Oder wenn man nur Minijobs mit Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber macht - die gelten quasi nicht als Einkommen.
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