Meine Abfindung nach Steuer ist viel höher als erwartet - droht eine 5-stellige Nachzahlung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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DerGuteBuerger
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Registriert: 28. Jan 2017, 22:28

Meine Abfindung nach Steuer ist viel höher als erwartet - droht eine 5-stellige Nachzahlung?

Beitrag von DerGuteBuerger »

Ich schildere mal meinen Fall so konkret wie möglich, wobei ich die Zahlen grob runde (zum Schutz meiner persönlichen Daten) aber den Sinngehalt, die Größenordnungen und die Relationen unverändert lasse:

Ich habe im Herbst 2016 mein altes Angestelltenverhälnis per Aufhebungsvertrag beendet und nahtlos ein neues beim neuen Arbeitgeber aufgenommen.
Mein Jahresgehalt (brutto) betrug 100.000 EUR beim alten Arbeitgeber und nun [nur noch] 90.000 EUR beim neuen AG.

Ich bin ledig in Steuerklasse 1. Weitere Einnahmen (Mieten o.ä.) oder Belastungen (Unterhalt, Hauskauf) gibt es NICHT, Kirchensteuer fällt auch nicht an (ich spende einiges, aber das lassen wir hier mal der Einfachheit halber außen vor), alles ist also ziemlich einfach und übersichtlich - eigentlich perfekt fürs "Schulbuch".

Meine Abfindung belief sich brutto auf 150.000 EUR, und ich entschied mich dazu, diese komplett im Januar 2017 ausgezahlt zu bekommen. Dies ist nun passiert.

Mein alter AG hatte mich zuvor (im Dezember) gefragt, mit welcher Steuerklasse (1 oder 6) ich die Abfindung ausgezahlt bekommen möchte. Ich entschied mich für die Steuerklasse 6, da ja mein aktueller (neuer) AG schon nach Steuerklasse 1 abrechnet und ich das nicht extra für den Monat Januar umstellen wollte, wegen der Bürokratie...

Da ich mich mit meinem normalen Gehalt ja schon deutlich jenseits sämtlicher Beitrags-Bemessungsgrenzen und klar im Grenzsteuersatz von 42% befinde (plus Soli ergibt das 44,31%), hatte ich erwartet, dass von meiner Abfindung nach Steuerklasse 6 einfach 44,31% (=66.465 EUR) einbehalten werden und die verbleibenden (1-0.4431)*150.000 EUR = 83.535 EUR auf mein Konto überwiesen werden.

Die Fünftelungsregel hilft mir da ja auch nicht (nach meinem Verständnis), weil ich mich durch das normale Gehalt ja schon (deutlich) im Grenzsteuersatz (42%) befinde.

Also, ich hatte erwartet, 83.535 EUR auf meinem Konto zu sehen. Zu meiner Überraschung gingen aber jetzt 102.525 EUR ein, und die Entgelt-Abrechung zur Abfindung sieht so aus:

- Abfindung: 150.000 EUR
- Lohnsteuer: 45.000 EUR (das sind nur 30% [ich habe hier gerundet] der Brutto-Abfindung, erwartet hatte ich hier 42% = 63.000 EUR)
- Soli: 2.475 EUR (=genau 5.5% von obiger Lohnsteuer)

- Also Belastung Total= 47.475 EUR
- Auszahlung auf mein Bankkonto: 102.525 EUR

Was habe ich hier nicht verstanden? Ich vermute, mein aktueller neuer Arbeitgeber wird mir mein Gehalt gemäß Steuerklasse 1 so überweisen, wie er es eh getan hätte, unabhängig von meiner Abfindung. Was passiert dann am Ende des Jahres, wenn ich also meine 90.000 EUR normales Gehalt versteuert nach Steuerklasse 1 erhalten habe? Werde ich bei meiner Steuererklärung die Differenz (102.525-83.535) EUR = 18.990 EUR nachzahlen müssen?

Oder gibt es da etwas, das ich nicht kenne, und ich werde die 18.990 EUR behalten können?

Und was ist, wenn ich in 2018 für 2017 gar keine Steuererklärung mache? (die letzten paar Jahre habe ich auch keine Post vom Finanzamt bekommen, war also nicht zur Steuererklkärung verpflichtet und habe auch keine gemacht (zu meinen Ungunsten ehrlich gesagt, weil ich die Spenden und diverse Werbungskosten damit nicht abgesetzt hab - ich war aber einfach zu faul für den Papierkram)). Wenn ich wieder keine Post bekomme, kann ich die 18.990 EUR dann (legal) behalten, sofern das Finanz-Amt nichts merkt (wann ist es steuerlich verjährt und die Euros sind mir sicher)?

PS: Ich sehe gerade, in der Entgelt-Abrechung steht in Zeile 1 genau "Abfindung 1/5 Steuersatz" - d.h. irgendwas wurde da wohl nach Fünftelungsregel gerechnet, obwohl das doch für mich gar nicht zutrifft...?!?
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Meine Abfindung nach Steuer ist viel höher als erwartet - droht eine 5-stellige Nachzahlung?

Beitrag von muemmel »

Und was ist, wenn ich in 2018 für 2017 gar keine Steuererklärung mache? Dann wird das FA Sie nach Ablauf der Frist auffordern, eine zu machen. Die wissen schließlich, daß Sie Geld in Steuerklasse 6 erhalten haben - folglich sind Sie zu einer Erklärung verpflichtet. Und das kann dann auch einen Verspätungszuschlag geben...
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