Hallo,
Ich habe vor kurzem eine Zusage für ein Weiterbildungsstipendium bekommen, in dem ich für einen Zeitraum von 3 Jahren insgesamt 7.200€ für die Förderung eines Fernstudiums erhalte. Das Studium kostet in etwa 14.000€.
In der Zusage befindet sich folgender Text:
https://www.dropbox.com/sh/ktm6oow9s3pz ... xOFWa?dl=0
Gilt das jetzt für die gesamten Maßnahmekosten von 14.000€ oder nur für den Anteil des geförderten Betrags von 7.200€?
Weiterbildungsstipendium
Re: Weiterbildungsstipendium
Der Link ist nutzlos, aber es kann ja nur um zwei Dinge gehen:
1. Die steuerliche Absetzbarkeit der 6.800 Euro, die Sie selbst zahlen.
2. Die Versteuerung des Stipendiums.
Jetzt müssen Sie nur noch verraten, was davon richtig ist...
1. Die steuerliche Absetzbarkeit der 6.800 Euro, die Sie selbst zahlen.
2. Die Versteuerung des Stipendiums.
Jetzt müssen Sie nur noch verraten, was davon richtig ist...
Re: Weiterbildungsstipendium
Ok, in dem Text steht, dass ich die Maßnahmekosten, die durch das Stipendium gefördert, nicht von der Steuer absetzen kann. Meine Frage lautet: betrifft das die gesamten Maßnahmekosten oder nhr den Anteil des Stipendiums? Das ist in dem Text nicht rauszulesen. Also um Punkt 1
Re: Weiterbildungsstipendium
Bei den 14.000 Euro handelt es sich auschließlich um Studiengebühren etc., nicht etwa Kosten der Lebenshaltung? Dann sind die absetzbar, soweit Sie die aus eigener Tasche zahlen. Und aus der eigenen Tasche kommen offenbar 6.800 Euro... Falls Sie übrigens die Wahl haben, die auf einen Schlag oder über 3 Jahre verteilt zu zahlen, so ist die erste Variante vorzuziehen, sofern Sie Einkommen haben, wovon Sie das absetzen können.
Re: Weiterbildungsstipendium
Ja, die 14.000 sind ausschließlich die studiengebühren
Vielen dank für die Antwort, hat mir sehr geholfen!
Vielen dank für die Antwort, hat mir sehr geholfen!