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Einmalige Künstlerische Tätigkeit

Verfasst: 10. Jan 2017, 10:12
von Bauerbyter
Guten Tag,

ich hoffe ich bin hier an der richtigen Stelle um meine Frage zu stellen:
Ich habe einmalig bei einem Werbefilm als Hauptdarsteller mitgewirkt, nun will die Agentur von mir eine Rechnung.
Kann ich einfach eine Rechnung schreiben? Wie muss diese aussehen und muss ich das am Ende versteuern (geht hier um ca. 350 Euro)?
Sonstiges Infos: ich bin ansonsten normal Berufstätig.

Vielen Dank schon einmal.

Grüße Bauerbyter

Re: Einmalige Künstlerische Tätigkeit

Verfasst: 10. Jan 2017, 12:54
von muemmel
muss ich das am Ende versteuern (geht hier um ca. 350 Euro)? Nö. Nebeneinkommen bis 350 Euro im Jahr ist steuerfrei.