Liebes Forum,
der Titel sagt schon alles; muss ich Unterhaltsleistungen, die ich von meinen Eltern erhalte als Einkommen in der Steuererklärung angeben?
Vielen Dank
Morris
Ist erhaltener Unterhalt eine Einkunft im steuerlichen Sinn?
Re: Ist erhaltener Unterhalt eine Einkunft im steuerlichen Sinn?
Hallo Morris,
grundsätzlich ist die Unterhaltsverpflichtung von Eltern gegenüber Kindern steuerlich durch die Vergünstigungen des Familienleistungsausgleichs abgegolten. Es ist deshalb nicht möglich, darüber hinaus Unterhaltsleistungen an Kinder im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend zu machen. Deswegen musst du auch keine Steuererklärung abgeben.
Gruss
grundsätzlich ist die Unterhaltsverpflichtung von Eltern gegenüber Kindern steuerlich durch die Vergünstigungen des Familienleistungsausgleichs abgegolten. Es ist deshalb nicht möglich, darüber hinaus Unterhaltsleistungen an Kinder im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend zu machen. Deswegen musst du auch keine Steuererklärung abgeben.
Gruss