Hallo zusammen.
kaum hier und schon eine Frage
Ich fasse es kurz:
Die Person A macht Urlaub und hat für ihre pflegebedürtige Mutter eine private Person B für die Zeit um Vertretung gebeten.
Die Krankenkasse genehmigte es und zahlte 600 Euro an die Person B. Diese hat gerade Mutterschaftsurlaub und hat deshalb
keine Einkünfte ausser Mutterschaftsgeld.
Meine Frage: muss die Person B diese 600 Euro beim Finanzamt angeben und versteuern?
Vielen Dank schon mal für die Antwort
mfg
Verdienst aus Kurzzeitpflege Steuer- und Sozialabgabepflichtig?
Re: Verdienst aus Kurzzeitpflege Steuer- und Sozialabgabepflichtig?
muss die Person B diese 600 Euro beim Finanzamt angeben und versteuern? Natürlich - warum sollten die steuerfrei sein? Auf Person B kommt ohnehin eine Steuererklärung zu, da Mutterschaftsgeld und danach vermutlich Elterngeld bezogen wurde.
Re: Verdienst aus Kurzzeitpflege Steuer- und Sozialabgabepflichtig?
Danke sehr.
Ich habe irgendwo gelesen, dass Pflegegeld steuerfrei sei. Also dass die Person A, die ihre Mutter selbst bestreut und Pflegegeld bekommt davon keine Steuer zahlen muss.
Aber ob es auch für andere Personen ausserhalb der Familie gilt wusste ich nicht.
Schon kompliziert die Steuergesetze
Ich habe irgendwo gelesen, dass Pflegegeld steuerfrei sei. Also dass die Person A, die ihre Mutter selbst bestreut und Pflegegeld bekommt davon keine Steuer zahlen muss.
Aber ob es auch für andere Personen ausserhalb der Familie gilt wusste ich nicht.
Schon kompliziert die Steuergesetze