Neue Steuernummer für Kleingewerbe nach Hochzeit?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mikeremedy
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Registriert: 8. Apr 2016, 14:27

Neue Steuernummer für Kleingewerbe nach Hochzeit?

Beitrag von mikeremedy »

Hallo liebe Forengemeinde,

ich bin etwas verwirrt. Ich habe vor einigen Wochen wie schon die letzten Jahre meine Steuererklärung abgegeben. Die einzige Besonderheit ist, dass ich in diesem Jahr umgehend einen Brief im Postkasten hatte:

"das Finanzam hat Ihnen die Steuernummer XXX/XXX/XXXXX zugeteilt. Sie gilt für Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG / Bezeichnung des Betriebs "Grafik- u. Kommunikat.design gw"

Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ich habe mein Kleingewerbe neben meinem Hauptberuf seit 3 Jahren und habe auf jeder Rechnung meine private Steuernummer stehen. Nach 3 Jahren soll sich diese Steuernummer plötzlich - mitten im Geschäftsjahr - ändern. Ist das plausibel? Ich habe auch einen zweiten Brief vom Finanzamt erhalten in dem steht "da Sie die gemeinsame Veranlagung gewählt haben erhalten Sie eine neue Steuernummer und müssen ein neues SEPA-Mandat für diese Steuernummer erteilen" - was hat nun bitte meine Hochzeit mit dem Kleingewerbe zu tun?

Bin ich nun verpflichtet alle bisher in diesem Jahr gestellten Rechnung nochmal neu mit der neuen Steuernummer verschicken oder muss ich meine Kunden auf diesen Sachverhalt hinweisen?

Würde mich über Hintergrundinfos zu dem Sachverhalt freuen.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Neue Steuernummer für Kleingewerbe nach Hochzeit?

Beitrag von schlauelia »

für Ihre selbständige Tätigkeit haben Sie ab sofort diese neue Steuernummer und die schreiben Sie auch ab jetzt auf Ihre Rechnungen! Die alten Rechnungen müssen Sie nicht ändern.
Auch die gemeinsame St-Nr. für Sie und Ihre Frau ist jetzt neu und daher müssen Sie nochmals für den Finanzverkehr mit dem FA eine neue Einzugsermächtigzng für alle Steuern ( ESt, USt, ggf. GewSt) erteilen - das sind nur formelle Neuregelungen - ausgelöst durch die Heirat.

Lia
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