Einkommensrückerstattung - Student

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Nino
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Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von Nino »

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Person: 22 Jahre, Student, lebt bei seiner Familie.

Ich habe im Kalenderjahr folgende Beschäftigungen gehabt:

1) 2 Monate Werkstudent (1050€ verdient, keine Steuer bezahlt)

2) 6 Monate Praktikum (11020€ verdient, Steuern bezahlt)

Nun meine Fragen:
- Muss ich meine Tätigkeit als Werkstudent angeben oder nur mein Praktikum? Denn wenn ich mein Verdienst summiere kriege ich deutlich weniger (-200€) zurück..

- Wenn ich eine Versicherung miteinreiche, falls die Tätigkeit als Werkstudent mitberechnet wird, kriege ich dann die gesamten Steuer zurück?

Danke und VG
Nino
muemmel
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von muemmel »

Muss ich meine Tätigkeit als Werkstudent angeben oder nur mein Praktikum? Denn wenn ich mein Verdienst summiere kriege ich deutlich weniger (-200€) zurück Natürlich müssen Sie die angeben - die ist auch steuerpflichtig.
Wenn ich eine Versicherung miteinreiche, falls die Tätigkeit als Werkstudent mitberechnet wird, kriege ich dann die gesamten Steuer zurück? Das ist hier kein Hellseherforum. Was für eine Versicherung und wieviel haben Sie da bezahlt?
Nino
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von Nino »

Hallo,
Danke für die Antwort.

Spezifischer bzgl. der Versicherung:
Ich habe 2015 eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen.
Wenn ich diese mit einreiche, bekomme ich dann die kompletten Steuern zurück?

Alternativ habe ich auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung, die allerdings über meine Eltern läuft. Die kann ich ja nicht für meine Steuererklärung einreichen, um die kompletten Steuern zurückzubekommen, oder?
muemmel
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von muemmel »

Wenn ich diese mit einreiche, bekomme ich dann die kompletten Steuern zurück? Keine Ahnung - die Höhe der Kosten dafür haben Sie ja immer noch nicht verraten. Eine Reiserücktrittsversicherung ist aber auch gar nicht absetzbar. Und die Auslands-KV wird wohl keine Unsummen gekostet haben...

Was man tatsächlich absetzen kann, sind übrigens die Rentenversicherungsbeiträge, die Sie ja vermutlich in beiden Jobs gezahlt haben.
muemmel
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von muemmel »

Und was man natürlich auch absetzen kann, sind schlicht die Studienkosten. Sie sind ja vermutlich in der Erstausbildung - da lohnt sich das besonders, da es Sonderausgaben sind. Was alles dazugehört, steht hier: http://www.studis-online.de/StudInfo/St ... hp?seite=2

Sind Sie eigentlich in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung? Müßten Sie bei Einnahmen in dieser Höhe ja sein... Die Beiträge dafür können auch abgesetzt werden.
Nino
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von Nino »

Hallo,

also ich habe 2015 ingesamt 12.050 € brutto verdient (bei 11.000€ hätte ich ja die gesamt bezahlten Steuern zurückbekommen, nun ja nicht).

An Steuern habe ich ungefähr bezahlt (in €):
Lohnsteuer: 1050
SoLi: 50
Kirchensteuer: 80

Leider würde ich, nach Online-Berechnung nicht die kompletten Steuern (1180€) sondern 815€ zurückbekommen.

Ich möchte nun gerne Sachen (Steuerberaterin meinte Versicherung) geltend machen, damit ich die kompletten Steuern zurückbekomme.

Kann ich meine gezahlten Rentenversicherungsbeiträge von den zwei Jobs (sind über 1000€) geltend machen?
Ich habe bei meinem Praktikum (bei dem ich Steuern bezahlt habe) auch meine Krankenversicherung selbst zahlen müssen. Kann ich den Beitrag zur Krankenversicherung (etwa 700€) geltend machen?

Sonst bin ich als Student der bei seinen Eltern lebt familienversichert.

Studienkosten habe ich seit 2012 bis heute noch (Semesterbeitrag, ÖPNV, Druckkosten) die bei etwa 2500€ liegen.
Ich habe aber gesagt bekommen, dass es besser ist diese gesamten Kosten erst geltend zu machen, wenn ich eine Vollzeit-Beschäftigung habe. Also nach meiner Studienausbildung sollte ich arbeiten und anschließend die Studienkosten für das vorangegangene gearbeitete Jahr geltend machen.
Zu welchem Zeitpunkt würde ich wohl eher Vorteile haben?

Danke :)
VG Nino
schlauelia
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von schlauelia »

Ausgaben für das Studium müssen in dem Jahr angegeben werden, in dem sie bezahlt wurden!!! Im nächsten Jahr werden sie abgelehnt. Die 2.500,-- werden durchaus reichen, um alle Steuern wieder zu bekommen.
Und die KV/RV usw. müssen Sie natürlich auch eintragen, wenn man ein Programm hat und dies richtig bedient ( als Student sollte man das können!), ergibt sich die Anrechnung automatisch.

Lia
Nino
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von Nino »

Hallo Lia,

Das mit den Studienkosten stimmt nicht ganz. Die kann man sogar rückwirkend auf 6 oder 7 Jahre geltend machen!
Ich würde diese Kosten auch lieber einreichen wenn mein Studium beendet ist und ich arbeite.

Laut muemmel kann ich die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung einreichen und damit würde ich die gesamt bezahlten Steuer zurückbekommen, anstelle des u.g. Anteils oder?
muemmel
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von muemmel »

Die kann man sogar rückwirkend auf 6 oder 7 Jahre geltend machen! Ja, im Zweitstudium - Sie sind aber in der Erstausbildung. By the way werden Studienkosten auch im Zweitstudium mit dem Einkommen verrechnet, und solches haben Sie nicht ja zu knapp. Kurzum - nach dem Studium irgendwas abzusetzen können Sie knicken.
Laut muemmel kann ich die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung einreichen und damit würde ich die gesamt bezahlten Steuer zurückbekommen, anstelle des u.g. Anteils oder? Ja, können Sie - glauben Sie das erst, wenn schlauelia das bestätigt (was sie sicher gern tut, wenn sie wieder reinschaut)? Von der "gesamten Steuer" habe ich aber nichts geschrieben - RV-Beiträge können zu 80 % abgesetzt, KV und PV voll: Das macht hier also etwa 1.500 Euro und wir haben immer noch 10.500 Euro Einkommen, womit Sie weiterhin in der Steuerzone sind. Wenn Sie Ihre Studienkosten nicht ansetzen, verschenken Sie hier schlichtweg Geld - später ist das nicht mehr möglich!
StephanM
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von StephanM »

Nino hat geschrieben: Das mit den Studienkosten stimmt nicht ganz. Die kann man sogar rückwirkend auf 6 oder 7 Jahre geltend machen!
Ich würde diese Kosten auch lieber einreichen wenn mein Studium beendet ist und ich arbeite.
Nein!
Die Studienkosten müssen in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie anfallen. Hier gilt da zu- und Abflussprinzip nach §11 EStG.
Bei Erstausbildung sind diese Kosten in dem Jahr Sonderausgaben, bei weiteren Ausbildungen Werbungskosten.

Verlustvortrag nach 10d EStG:
Sofern die Einkünfte (Einnahmen-Werbungskosten) in der Gesamtsumme (im Steuerbescheid: Gesamtbetrag der Einkünfte) negativ ist, entsteht ein Verlust der ein Jahr zurück oder in das nächste Jahr vorgetragen werden kann. Wurde zum 31.12. des Vorjahres ein solcher Verlust festgesetzt, dann wird durch einen weiteren Verlust dieser zum 31.12. des aktuellen Jahres größer. Sind aber die Einkünfte nicht negativ, wird der Verlust mit diesen verrechnet. Der Verlust schrumpft oder wird vollständig verbraucht.
Die Rückwirkung mit den 7 Jahren kommt durch die Festsetzungsfrist für Steuerbescheide. Diese Festsetzungsfrist beträgt 4 Jahre und beginnt
(1) nach Ablauf des Veranlagungsjahres (falls man zur Abgabe nicht verpflichtet ist),
(2) nach Ablauf des Jahres der Abgabe der Steuererklärung oder
(3) nach spätestens 3 Jahren nach Ablauf des Veranlagungsjahres.
Nr 3 + die Festsetzungsfrist = 3 Jahre + 4 Jahre = 7 Jahre.
Es zählt hierbei auch nicht die Abgabe der Steuererklärung, wie mancher glaubt und sich auf §171 Abs.3 AO beruft, sondern der Steuerbescheid muss bis zu diesem Fristablauf vom Finanzamt abgeschickt sein.
Solltest du also Werbungskosten haben, die eventuell einen Verlustvortrag bilden, dann kann bis zum 31.12.2016 noch ein Verlustvortrag für das Jahr 2009 festgesetzt werden, sofern für das Jahr 2009 noch keine Einkommensteuerveranlagung erfolgt ist.

Ausbildungskosten als Sonderausgaben fallen nicht unter den Verlustvortrag, denn diese werden erst angerechnet nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte.


Ergebnis: Sollte aus den Vorjahren eine Verlustvortrag wegen der Werbungskosten möglich sein, schnellstmöglich die Erklärungen einreichen. Sind es Sonderausgaben und in den Jahren wurde keine Steuern gezahlt, dann lohnt sich der Aufwand für 0 EUR nicht.
Bedenke, ein möglicher Verlustvortrag zum 31.12.2014 würde in 2015 deinen Einkünften gegengerechnet werden, bis diese auf 0 EUR runter sind.
muemmel
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von muemmel »

Sollte aus den Vorjahren eine Verlustvortrag wegen der Werbungskosten möglich sein, schnellstmöglich die Erklärungen einreichen. Er ist in der Erstausbildung, wie es aussieht. Und da sind es halt keine Werbungskosten...
Nino
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von Nino »

Danke für eure Beiträge,

Ich bin in meiner Zweitausbildung.
Habe den Bachelor 2012 begonnen und nun beendet und studiere gerade im Master.

Ich mache dieses Jahr meine erste Steuererklärung seitdem ich studiere. Steuern habe ich, wie erwähnt, 2015 das erste Mal gezahlt.
muemmel
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von muemmel »

Ich bin in meiner Zweitausbildung. Glückwunsch! Das dann doch aber wohl erst seit 2015. Folglich können Sie für die Jahre 2012-14 keine Verluste feststellen lassen - da waren Sie nämlich in der Erstausbildung. Und 2015 hatten Sie dann wohl mehr Einnahmen als Kosten - da ist also auch weit und breit kein Verlust zu erkennen...
Nino
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von Nino »

Vom 10/2012 bis 03/2016 war ich im Bachelor. Also kann ich diese Kosten nicht geltend machen.

Seit April 2016 nun im Master, also werde ich die Studienkosten jetzt eifrig zusammentragen damit ich immerhin diese geltend machen kann.
muemmel
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von muemmel »

Also kann ich diese Kosten nicht geltend machen. Doch - die Kosten von 2015 können Sie in der Erklärung für 2015 geltend machen. Hatten wir doch nun ausgiebig besprochen...
Seit April 2016 nun im Master, also werde ich die Studienkosten jetzt eifrig zusammentragen damit ich immerhin diese geltend machen kann. Dann sollten Sie sich 2016/17 aber von jeder Arbeit, außer von Minijobs, fernhalten. Sonst funktioniert das nämlich nicht.
Honrar
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von Honrar »

Aber Nino, als Werkstudent zahlt man doch kaum Steuern.
Ich denke du wirst da insgesamt nicht so viel zurückbekommen. Nur falls du mit mehr rechnest...

VG Honrar
Nino
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von Nino »

Ich habe als Werkstudent noch nie Steuern gezahlt :D

Also laut Online-Rechner (Angaben zu Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, keine Werbungskosten!) müsste ich ca. 850€ von dem 1150€ gezahlten Steuern zurückbekommen, da mein Bruttojahresgehalt die 11.000 um 1.050 überstiegen hat.

Wenn ich 11.000 Bruttojahresgehalt hätte, dann würde ich meine komplett gezahlten Steuern zurückbekommen.

Ich versuche grade eigentlich nur, irgendetwas geltend zu machen, damit ich meine komplett gezahlten Steuern auch komplett zurückbekomme :D
muemmel
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von muemmel »

müsste ich ca. 850€ von dem 1150€ gezahlten Steuern zurückbekommen, da mein Bruttojahresgehalt die 11.000 um 1.050 überstiegen hat. Da wir uns in der Gegend des Eingangssteuersatzes befinden, können auf 1050 Euro keine 300 Euro Steuern anfallen. Anders gesagt - die Rückzahlung sollte eher bei 1.000 Euro liegen, plus x Euro, die Sie durch Studienkosten herausschlagen.
Nino
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von Nino »

Hallo nochmal,
werde meine gesamteb Steuern aufgrund der Studienkosten im Jahre 2015 zurückbekommen :)

Eine andere Frage: Mein Wohnsitz ist in Stuttgart und das Finanzamt Stuttgatt hat dementsprechend meine Steuern erhalten, meine Steuerberaterin ist aus Ludwigsburg (angrenzender Landkrei) und hat nun "An das Finanzamt Ludwigsburg" bei der Einkommenssteuererklärung geschrieben.

Ist das schlimm? Eigentlich müsste sie es ja wissen, aber wollte sichergehen :)
muemmel
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Re: Einkommensrückerstattung - Student

Beitrag von muemmel »

werde meine gesamteb Steuern aufgrund der Studienkosten im Jahre 2015 zurückbekommen Keine Ahnung - Sie haben ja nie eine Zahl zu den Studienkosten genannt, immer nur zu den Versicherungen. Und hellsehen kann ich ja nun mal nicht...
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