Brauche dringend Hilfe! Kleingewerbe & Steuern! Steuerfreie Verkäufe?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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AMG92
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Registriert: 8. Mär 2016, 20:14

Brauche dringend Hilfe! Kleingewerbe & Steuern! Steuerfreie Verkäufe?

Beitrag von AMG92 »

Liebe Community,

in Kurzfassung:

Ich bin 23 Jahre alt. Bin in einer Ausbildung, allerdings seit einem Jahr krankgeschrieben und beziehe demnach Krankengeld.
Ich möchte Websiten erstellen, bzw. diese verkaufen.
Nachfolgend habe ich mehrere Fragen in 6 Punkte gegliedert. Diese sind für mich alle totales Wirrwar und durcheinander. Im Internet gibt es bereits einige Antworten, aber keine maßgeschneiderten auf meinen Fall und generell, ist alles für mich, als Anfänger noch sehr sehr durcheinander.

1. Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, ab wievielen Website-Verkäufen bzw. ab wieviel Einnahmen oder nach was richtet sich das? Welche Art des Gewerbes ist am sinnvollsten, bzw. empfehlenswert für mein Vorhaben (ich nehme an, das "Klein"-Gewerbe ohne Umsatzsteuer)?
Oder zählt das auch als "freiberufliche künstlerische" Tätigkeit, da man sie ja selbst erstellt und nicht kauft um sie weiterzuverkaufen?

2. Angenommen ich erstelle einmalig 3 Websiten, verkaufe jede für jeweils 3000 Euro. Kann ich auch (falls ich darauf Steuern zahlen muss?) nur diese 3 Verkäufe irgendwo anmelden und auf diesen Betrag Steuern zahlen, ohne extra ein (Klein)-Gewerbe eröffnen zu müssen? Generell gesagt: Kann man für z.B. einmalig 10 Website-Verkäufe oder eine bestimmte Summe (z.B. 10.000 Euro) darauf Steuern zahlen ohne extra ein Gewerbe eröffnen zu müssen?

3. Wieviel % und welche Steuern müsste ich zahlen (bei Kleinunternehmerregelung) - wie wird das berechnet - angenommen ich verkaufe pro Jahr Websiten i.H.v. ca. 14.000 Euro? Wie wird das berechnet?

4. Nach Rücksprache mit der Krankenkasse müsste ich bei mehr als 2000 Euro Gewinn in einen anderen Tarif wechseln, da das Kleingewerbe scheinbar dann als "Hauptjob" gelten würde. Wie wäre das dann mit meinem "eigentlichen Hauptjob" - nämlich dem Ausbildungsplatz? Dieser kann doch demnach nicht zu einem "Nebenjob" werden, oder wie ist das zu verstehen und welche Konsequenzen hätte dies?

5. Ich habe von einer Freigrenze von 8XXX Euro / Jahr gehört. Was hat es damit auf sich? Das heißt, ich darf bis zu 8000 Euro Websiten verkaufen, ohne diese in der Steuererklärung o.Ä. angeben / melden oder ohne ein Gewerbe eröffnen zu müssen? Wird in die 8XXX Euro auch das Krankengeld (netto oder brutto?) mit einberechnet?

6. Angenommen man hätte dieses Jahr unerwartet bereits 2-3 Websiten die man selbst erstellt hat, in Höhe von 6000 Euro als Privatperson verkauft, muss man dies irgendwo melden oder muss man es nicht melden? [Kommt es darauf an, ob man mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt hat, oder sie eigentlich anfangs für sich selbst erstellt hat, jedoch nicht nutzen konnte, und sie demnach nach einer Zeit nur für einen "angemessenen Preis" verkauft hat]? Ist dies gewerblich oder noch privat einzuordnen und kann man diesbezüglich Probleme bekommen, da man keinen Gewerbeschein hat? Wie wird das bewertet und unterschieden?

Angenommen das Geld wurde ganz normal aufs Konto überwiesen (wer prüft das eigentlich?). Könnten da Probleme auftauchen, da man ja (noch) kein Gewerbe zu dem Zeitpunkt hatte oder gelten 2-3 Verkäufe mit insgesamt ca. 6000 Euro als "Privat"? Muss man auf diesen Betrag Steuern zahlen und falls ja, wie geht das von statten, da man ja kein Gewerbe hat? Könnte man Probleme in Sachen Steuerhinterziehung oder "privatem Verkauf ohne Gewerbe" bekommen aus Unwissenheit? Kann man dem im Nachhinein noch vorbeugen? Es geht nicht darum, dass man dafür keine Steuern zahlen möchte - sondern darum, dass man alles legal macht und Fehler aus evtl. Unwissenheit begradigen kann, wenn überhaupt notwendig.

Angenommen die 6000 Euro sind anschließend nachweislich geklaut worden - kann man das irgendwie geltend machen oder ist dieses Thema hier total fehl am Platz [wovon ich ausgehe]?
Fließen die z.B. 6000 Euro "automatisch in die Grenze von 8XXX [siehe Punkt 5] ein obwohl es nur normale Überweisungen waren die ankamen? Alles etwas verwirrend.

Ist doch eigentlich das gleiche, wie wenn man sein Auto für 6000 Euro verkauft und eine Überweisung demnach bekommt. Das muss man ja auch nirgendwo angeben, worin liegt dann der "Unterschied", bzw. wer prüft und entscheidet dies, oder wird das überhaupt geprüft, wenn normale Überweisungen auf dem Konto eingingen? - ob [A) ob diese angemeldet sein mussten in Form eines Gewerbes, B) ob man dafür Steuern bezahlt hat/Steuern zahlen muss etc.?]

Freundliche Grüße und viiiiielen Dank im Voraus!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Brauche dringend Hilfe! Kleingewerbe & Steuern! Steuerfreie Verkäufe?

Beitrag von muemmel »

wer prüft das eigentlich? Und das wollen Sie jetzt wozu wissen? Sie wollten doch alles angeben und nichts hinterziehen? Und natürlich sind Verkäufe dieser Größenordnung steuerpflichtig.
Wenn ja, ab wievielen Website-Verkäufen Ab sofort. Es geht hier doch offenbar nicht um einen einmaligen Verkauf, sondern um wiederholtes Handeln - das ist ein Gewerbe. Und nein, es gibt keine Schnupper-Selbständigkeit, die man erst mal hinter dem Rücken des Finanz- und Gewerbeamtes durchziehen darf.
Wieviel % und welche Steuern müsste ich zahlen (bei Kleinunternehmerregelung) - wie wird das berechnet - angenommen ich verkaufe pro Jahr Websiten i.H.v. ca. 14.000 Euro? Wie wird das berechnet? Ganz einfach - erstmal wird der Gewinn berechnet. 14.000 Euro sind ja bloß der Umsatz. Dann werden noch die Vorsorgeaufwendungen abgezogen (Kranken- und Pflegeversicherung). Und dann wird für die Progression noch das Krankengeld eingerechnet. Und wenn Sie mir alle diese Zahlen liefern, berechne ich Ihnen das gern.
AMG92
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Re: Brauche dringend Hilfe! Kleingewerbe & Steuern! Steuerfreie Verkäufe?

Beitrag von AMG92 »

Okay, ersteinmal vielen Dank.

Es sind nur so viele Fragen, da ich nun über Wochen verschiedene Foren durchlese, meist immer verschiedenes höre und langsam erst recht nicht mehr durchblicke.
Selbstverständlich möchte ich alles anmelden und angeben, daher informiere ich mich ja gerade nun im Voraus darüber, was ich zu beachten und bedenken habe. :)

Bei den 14.000 könnte man ca. 13.000 Euro als reinen Gewinn einrechnen. Den Krankenkassenbeitrag weiß ich leider nicht, da ich noch gesetzlich im Ausbildungsverhältnis versichert bin momentan. Daher weiß ich zum jetzigen Zeitpunkt leider auch nicht, ob ich weiterhin Krankengeld bekommen würde, angenommen, ich eröffne ein (Klein)gewerbe... Mir wurde bisher nur gesagt, ich müsse ab 2000 Euro Gewinn (der sehr schnell erreicht wäre) einen anderen Tarif wählen. Das Krankengeld beträgt jedoch momentan monatlich um die 400 Euro.


Ist halt die Frage, ob sich das alles so lohnt..
Aber gut, daher habe ich ja meine Fragen gestellt.

Wäre über weitere Antworten zu den einzelnen nummerierten Punken sehr dankbar.

Danke im Voraus und freundliche Grüße

AMG92
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Brauche dringend Hilfe! Kleingewerbe & Steuern! Steuerfreie Verkäufe?

Beitrag von muemmel »

Bei den 14.000 könnte man ca. 13.000 Euro als reinen Gewinn einrechnen. Den Krankenkassenbeitrag weiß ich leider nicht, da ich noch gesetzlich im Ausbildungsverhältnis versichert bin momentan. Daher weiß ich zum jetzigen Zeitpunkt leider auch nicht, ob ich weiterhin Krankengeld bekommen würde, angenommen, ich eröffne ein (Klein)gewerbe... Mir wurde bisher nur gesagt, ich müsse ab 2000 Euro Gewinn (der sehr schnell erreicht wäre) einen anderen Tarif wählen. Das Krankengeld beträgt jedoch momentan monatlich um die 400 Euro. Na schön - dann rechnen wir mal mit folgenden Fakten: Es wurde 12 Monate lang Krankengeld bezogen. Es fielen 12 mal 300 Euro KV und PV an. Dann kommen wir auf 742 Euro Einkommensteuer im Jahr 2016. Sollte die KV und PV billiger sein, steigt die Steuer entsprechend. Als Beispiel: Rechnen wir mit 1800 Euro KV und PV im Gesamtjahr, steigt die Steuer auf 1103 Euro.
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Brauche dringend Hilfe! Kleingewerbe & Steuern! Steuerfreie Verkäufe?

Beitrag von muemmel »

Das heißt, ich darf bis zu 8000 Euro Websiten verkaufen, ohne diese in der Steuererklärung o.Ä. angeben / melden oder ohne ein Gewerbe eröffnen zu müssen? Nein. Das heißt, der Betrag ist steuerfrei. Das spart Ihnen weder die Gewerbeanmeldung noch die Steuererklärung.
Wird in die 8XXX Euro auch das Krankengeld (netto oder brutto?) mit einberechnet? Ja, über die (schwer zu erklärende) Progression.
Fließen die z.B. 6000 Euro "automatisch in die Grenze von 8XXX [siehe Punkt 5] ein obwohl es nur normale Überweisungen waren die ankamen? Natürlich fließen die da ein - was soll das Gerede von "normalen Überweisungen"? Das sind Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, sonst nichts.
AMG92
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Re: Brauche dringend Hilfe! Kleingewerbe & Steuern! Steuerfreie Verkäufe?

Beitrag von AMG92 »

Vielen Dank, das ist sehr hilfreich. Kleingewerbe ist nun angemeldet.


Angenommen eine Person A hatte bereits Einnahmen (als Beispiel zB 7000 oder 12000 etc.), kann Person A nachträglich ein Gewerbe anmelden und die Einnahmen ganz normal in der kommenden Steuererklärung angeben.?

Welche "Folgen" hätte dies? Das stellt ja keine Straftat dar, höchstens eine Ordnungswidrigkeit wegen verspäteter Anmeldung, soweit richtig?
schlauelia
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Re: Brauche dringend Hilfe! Kleingewerbe & Steuern! Steuerfreie Verkäufe?

Beitrag von schlauelia »

wenn das Gewerbe jetzt angemeldet ist, ist doch gewerbemelderechtlich alles in Ordnung.
Steuerlich müssen Sie ( Person A) auch für 2015 eine Steuererklärung abgeben und dort Einnahmen = Ausgaben = Gewinn erklären und versteuern - auch an USt denken!
Vielleicht doch mal zum Steuerberater, da hier wohl ein ungesundes Halbwissen vorliegt!
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