Gartengrundstück verkauf
Gartengrundstück verkauf
Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2015 ein "kleines" Gartengrundstück von meiner Mutter überschrieben bekommen (kein Verkauf).
Jetzt habe ich diese genannte Grundstück über einen Notar mit der Summe von 4.500 Euro veräußert.
Muss ich diese Überschreibung bzw. auch den Verkauf bei der Steuererklärung für 2015 mit angeben ?
MfG
TPH125
ich habe im Jahr 2015 ein "kleines" Gartengrundstück von meiner Mutter überschrieben bekommen (kein Verkauf).
Jetzt habe ich diese genannte Grundstück über einen Notar mit der Summe von 4.500 Euro veräußert.
Muss ich diese Überschreibung bzw. auch den Verkauf bei der Steuererklärung für 2015 mit angeben ?
MfG
TPH125
Re: Gartengrundstück verkauf
es kommt darauf an, wann deine Mutter es gekauft hat.
Re: Gartengrundstück verkauf
Es ist seit Jahren im Familienbesitz bestimmt schon 20 Jahre.
Re: Gartengrundstück verkauf
Die Übertragung an dich ist eine Schenkung, so dass für dich der Zeitpunkt des Vorerwerbs maßgeblich ist. Dieser ist länger als 10 Jahre her, damit ist der Vorgang nicht steuerbar nach §23 EStG.
Re: Gartengrundstück verkauf
Ah. OK. Und wie verhält sich es als ich das Grundstück nach einem Jahr veräußert habe nach der Schenkung ? Muss ich den Verkaufs Betrag im Höhe von 4500 Euro angeben ? Wenn ich es richtig in Erinnerung habe meinte der Notar das der Verkauf nicht angegeben werden muss da die Summe zu gering wäre.
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Gartengrundstück verkauf
nein, der Verkauf ist nicht steuerpflichtig - da Sie offenbar den Begriff "nicht steuerbar" nicht verstehen. Der Notar hat keine Ahnung, ein Erlös ist nicht wegen der Höhe nicht anzugeben, sondern weil kein angabepflchtiges Veräußerungsgeschäft vorliegt! Natürlich nur, wenn alles stimmt, was hier angegeben wurde.