Mini-Job und nebenher kurzfristige Beschäftigung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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DagmaraK
Beiträge: 1
Registriert: 10. Feb 2016, 12:56

Mini-Job und nebenher kurzfristige Beschäftigung

Beitrag von DagmaraK »

Hallo liebes Team,

ich studiere im Moment und habe einen Job als Kellnerin (Minijob) da verdiene ich maximal 450€ monatlich, je nach Arbeitstagen (300-450 €). Im Sommer Juni-August
arbeite ich zusätzlich auf Festivals für maximal 40 Tage, da verdiene ich monatlich ca 500€ (die Verträge sind immer nur für das jeweilige Festival auf 5 Tage befristet). Natürlich kann ich in der Zeit wo ich auf Festival bin, nicht mehr zusätzlich als Kellnerin arbeiten, also rechne ich da mit einem maximalen Einkommen von 100€ in den Sommermonaten.

Dh. mein Einkommen sieht ungefähr so aus für voraussichtlich 2016

Feb. 250€ Minijob
März 350€ Minijob
April 450€ Minijob
Mai 450€ Minijob
Juni 600€ Minijob + Festivalaushilfe
Juli 600€ Minijob + Festivalaushilfe
August 550 € Minijob + Festivalaushilfe
September 300€ Minijob
Oktober 450€

Wie sieht das von der Steuerpflicht aus? Ich habe gefühlt 200 Internetseiten durchforstet, aber so richtig schlau bin ich daraus nicht geworden.

Vielen Dank schonmal.
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Mini-Job und nebenher kurzfristige Beschäftigung

Beitrag von muemmel »

Es ist mit kurzfristigen Beschäftigungen genau wie mit Minijobs - entweder sie werden vom Arbeitgeber pauschal versteuert oder sie werden vom Arbeitnehmer ganz normal versteuert. Welche Variante Ihre Arbeitgeber anwenden, kann ich nicht wissen. Bei "normaler Besteuerung" können recht erhebliche Steuern anfallen: Nehmen wir mal einen 5-Tages-Vertrag mit 500 Euro. Der wird taggenau abgerechnet - in 30 Tagen ergäben sich 440 Euro Lohnsteuer und 24 Steuer Soli. Folglich ergibt sich eine "Tagessteuer" von etwa 14,70 Euro plus 80 Cent Soli - macht für 5 Tage also 15,50 Euro mal 5 = 77,50 Euro plus ggf. Kirchensteuer (etwa 6 Euro).
Da gibt es jetzt 2 Varianten: Entweder Sie stellen sicher, daß der AG pauschal versteuert, oder Sie holen sich die Steuer per Steuererklärung zurück. Das heißt aber, Sie müssen bis mindestens 03/17 warten, denn die Erklärung kann erst 2017 eingereicht werden.
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