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Werkstudent - fälschligerweise voll sozialversicherungspflichtig

Verfasst: 6. Dez 2015, 15:57
von Stonelee
Hallo zusammen,
ich mache gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2011. Damals war ich das komplette Jahr über als Werkstudent tätig (2 Tage/Woche, Verdienst >1000€/Monat). Blöderweise hat mich mein damaliger Arbeitgeber als voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer angemeldet, was mir leider erst im darauffogenden Jahr auffiel (ich wusste bis dahin nichts von dem Werkstudentenprevileg). Natürlich wurde der Status nach meinem Hinweis dann gleich in den nur rentenversicherungspflichtigen Werkstudent geändert und mir die zuviel gezahlte AV, KV und PV mit einem Monatsgehalt vom Jahr 2012 zurückerstattet. Im Lohnsteuerbescheid von 2011 sind also unter den Punkten 25.-27. positiven Beiträge (für AV, KV und PV) aufgeführt, im Lohnsteuerbescheid von 2012 erscheinen sind diese dagegen als negative Beträge (in der selben Höhe).
Ich frage mich nun, ob ich die Tätigkeit in meiner Steuererklärung als voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer angeben muss, weil ich in diesem Jahr ja volle SV-Beiträge gezahlt habe, auch wenn dies im darauffolgenden Jahr korrigiert wurde bzw. die Beiträge zurückerstattet bekommen habe?
Oder kann ich gleich Werkstudent (nur rentenversicherungspflichtig) eintragen? Mein Steuerprogramm meint dann jedoch: "Der Nebenjob darf keine Sozialversicherungspflicht (Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung) ausgelöst haben."
Danke schonmal für eure Hilfe!
Viele Grüße
Ben

Re: Werkstudent - fälschligerweise voll sozialversicherungspflichtig

Verfasst: 6. Dez 2015, 19:58
von Petz
Du musst die angeben wie auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben.

Re: Werkstudent - fälschligerweise voll sozialversicherungspflichtig

Verfasst: 6. Dez 2015, 23:07
von steuerinfoblog
Hallo,

da es sich um eine Steuererklärung für das Jahr 2011 handelt, sollte die Einreichung beim Finanzamt bis 31.12.2015 noch erfolgen.

Gruß

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