Gemeinsame Veranlagung und Minijob

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
BigBen
Beiträge: 2
Registriert: 15. Apr 2015, 10:22

Gemeinsame Veranlagung und Minijob

Beitrag von BigBen »

Hallo liebes Forum,

ich bin das erste Mal hier und möchte zunächst einen Gruß an alle senden! >GRUß<

Nun zu meinem Problem, bzw. Frage. Meine Frau studiert im Moment in Vollzeit wird danach vermutlich in Elternzeit gehen, bezieht also nach meinem Wissen im Moment keine Einkünfte. Für Ihren Vater macht sie nebenbei ein paar Sekretariatsaufgaben (Post verschicken, Faxen usw). Dafür bzw. zur Studiumsunterstützung gibt er ihr 150€ im Monat. Ich bin nun auf die Idee gekommen, dass es doch vermutlich wesentlich sinnvoller wäre, wenn wir das als 450€-Job anmelden würden. Ihr Vater hat ein Gewerbe und könnte die Kosten absetzen. Er hat sicherlich so um die 40% Steuer, d.h. er könnte Ihr mehr bezahlen (210€). Wenn wir die Pauschbesteuerung wählen dann ist meines Wissen nach KEINE Angabe der 210 oder 450 oder wieviel es auch immer sein mögen in der Einkommenssteuererklärung notwendig.
Dafür müsste er auch noch 15% Altersvorsorgebeiträge zahlen also bei 210€ ca. 31,50€ + 4,20 € Pauschbesteuerung. Die Kosten meines Schwiegervaters würden sich dann auf ca. 250€ belaufen die er aber absetzten kann und meine Frau würde 210€ netto auf ihr Konto bekommen und sogar noch Altersvorsorgebeiträge ansparen. Sehe ich das richtig?
Was muss noch bedacht werden? Meine Frau ist weiter familienversichert über meine GEK. Mir fällt nichts weiter negatives ein. Der Knackpunkt ist für mich nur. Ist der Verdienst von im maximalfall 12x450€ = 5400 € durch einen Minijob wirklich nicht als Einkünfte/Einnahmen im Sinne der Einkommenssteuer anzusetzen? Ich find "Nebenbei" 5000€ unversteuert am Finanzamt vorbei schon sehr merkwürdig...

Wie ist das ganze wenn meine Frau mal in Elternzeit ist bzw. später Arbeitslohn bezieht aber weiterhin unter Pauschbesteuerung bleibt, dann müssten auch in diesen Fällen die Angaben für die Einkommenssteuererklärung irrelevant sein, oder?

Vielen Dank schon im Voraus und viele Grüße

BB
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Gemeinsame Veranlagung und Minijob

Beitrag von muemmel »

Sehe ich das richtig? Nö, denn Sie übersehen, daß der Vater auch Krankenversicherungsbeiträge und diverse Umlagen zahlt. Insgesamt liegen die Abgaben bei 30,99 %, hier also etwa bei 65 Euro, so daß der Vater ca. 275 Euro zahlt. Und "Altersvorsorgebeiträge" spart Ihre Frau bloß an, wenn sie Arbeitnehmerbeiträge von ihrem Lohn abziehen läßt - das sind hier 3,9 %, also ca. 8 Euro. Ergo - der Vater zahlt 275 Euro und Ihre Frau hat 202 Euro mehr auf dem Konto.
Ist der Verdienst von im maximalfall 12x450€ = 5400 € durch einen Minijob wirklich nicht als Einkünfte/Einnahmen im Sinne der Einkommenssteuer anzusetzen? Die Frage meinen Sie jetzt aber nicht ernst, oder?
Wie ist das ganze wenn meine Frau mal in Elternzeit ist bzw. später Arbeitslohn bezieht aber weiterhin unter Pauschbesteuerung bleibt, dann müssten auch in diesen Fällen die Angaben für die Einkommenssteuererklärung irrelevant sein, oder? Das ist jetzt bloß die Wiederholung der Frage davor - siehe dort.
BigBen
Beiträge: 2
Registriert: 15. Apr 2015, 10:22

Re: Gemeinsame Veranlagung und Minijob

Beitrag von BigBen »

Hallo muemmel,

erstmal vielen Dank für die wirklich schnelle und gute Antwort! Das mit den Krankenversicherungsbeiträgen wusste ich nicht. Ich dachte die sind nicht zu entrichten, da meine Frau ja über meine GEK familienversichert ist. D.h. doch das doppelte Beiträge (einmal indrekt in meinem und dann über den Minijob).

Die Andere Frage ob 5400€ im Maximum wirklich keine Einkünfte bei der Einkommenssteuer sind meinte ich schon ernst. Ich persönlich finde das ist viel Geld das man "einfach mal nebenbei" verdienen kann ohne das es steuerrelevant wird. Das kommt mir einfach komisch vor das das FA sich dafür nicht doch irgendwie interessiert (zumal wenn ich ja Steuern bezahlen muss).

Ihren Beitrag mit der Wiederholung verstehe ich auch nicht ganz. Wenn meine Frau (sie Studiert auf Lehramt) in der Elternzeit bspw. 300€ Elterngeld erhalten würde und dann noch 450€ Minjob, ob dann eine Angabe in der Steuererklärung gemacht werden muss ist doch keine Wiederholung. Das kann man ja noch weiter denken, was ist wenn Sie ins Referendariat kommt bzw. Verbeamtet auf Probe. Dazu habe ich dies gefunden:
Für Beamte, die neben ihrer Beamtenbeschäftigung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, auf die die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft erstreckt worden ist, ist kein Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen.
. Ich weiß einfach nicht wann der Verdienst eines Minijobs in der Steuererklärung angegeben werden muss und damit zu Abzügen aufgrund der Steuerklasse III/V für uns führt.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Gemeinsame Veranlagung und Minijob

Beitrag von muemmel »

1. Für gesetzlich Versicherte Minijobber zahlt der AG KV-Beiträge. Davon hat der AN nichts, d. h., er muß sich anderweitig versichern. Das kann man nun finden, wie man will - es ist so.
2. Daß Minijobs steuerfrei sind, steht auf tausenden von Webseiten. Wenn Sie es denen nicht glauben, warum sollten Sie dann mir glauben?
3. Ein Minijob ist nie in der Steuererklärung anzugeben - siehe Frage 2. Und der Elterngeldbezug ist hinsichtlich des Minijobs auch nicht relevant. Theoretisch wird das Geld aus dem Minijob zwar beim Elterngeld angerechnet, praktisch hier aber nicht, denn Ihre Frau wird ja ohnehin nur die 300 Euro Mindestelterngeld kriegen. Und da wird halt nichts angerechnet.
Antworten