Hallo,
Ich absolviere derzeit berufbegleitend ein Fernstudium zum Master of Arts (also ein Zweitstudium) und habe einen Teil der Studiengebühren von meinem Arbeitgeber bekommen. Hierbei wurde der Betrag zweigeteilt:
- Betrag a durch eine Stiftung des Arbeitgebers ohne Rückzahlungspflicht
- Betrag b durch die Arbeitgebergesellschaft mit Rückzahlungspflicht falls ich innerhalb von zwei Jahren aus dem Unternehmen ausscheide
Kann ich die entstandenen Studiengebühren trotzdem steuerlich als Werbungskosten geltend machen?
Besten Dank und viele Grüße,
Lisa
Behandlung Arbeitgeberzuschlag zum Fernstudium
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- Registriert: 10. Mär 2014, 10:18
Re: Behandlung Arbeitgeberzuschlag zum Fernstudium
Kann ich die entstandenen Studiengebühren trotzdem steuerlich als Werbungskosten geltend machen? Nein, natürlich nicht.