Hallo zusammen,
meine Frage ist, ob in folgendem Fall tatsächlich die Einnahme versteuert werden muss, obwohl bei Rückkauf tatsächlich Verlust gemacht werden würde:
Vertragsbaschluss 31.12.05
Kündigung im Jahr 2014 (also weniger als 12 Jahre Laufzeit, damit steuerpflichtig)
Eingezahlt wurde z.B. 1900€, Rückkaufswert wäre 1700€ - spricht 200€ Verlust.
Mir ist nun nicht klar, auf was hier Steuern anfallen sollen?
Viele Grüße und Dankeschön