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Sind die 450€ immer steuerfrei?

Verfasst: 17. Jan 2014, 12:33
von derfabian91
Hi,
ich habe diese Frage schon oft gelesen, aber ich seh immer noch nicht ganz durch und habe deswegen noch ein paar kurze Fragen an Euch:
Ich habe seit Januar 2013 einen 450€-Job, also im Jahre 2013 5400€ durch eben diesen Job verdient.
Nun habe ich nebenbei noch ein Kleingewerbe, mit welchem ich einen Gewinn von 6210€ gemacht habe.
Welche Annahme ist nun richtig?

1. die 5400€ sind steuerfrei, ich muss nur die 6210€ versteuern, da diese aber unter der Einkommenssteuerfreigrenze von 8130€ liegen, muss ich für das Jahr 2013 keine Steuern bezahlen

2.die 5400€ sind steuerfrei, doch mit den zusätzlichen 6210€ überschreite ich die ES-Freigrenze von 8130€ und muss somit Einkommenssteuer zahlen

zusätzlich habe ich dann noch die Frage, ob ich - falls 1. zutrifft - überhaupt eine Einkommenssteuererklärung einreichen muss oder lediglich eine EÜR?
Die 450€ müssen in der EÜR nicht angegeben werden?

Beste Grüße
Fabian

Re: Sind die 450€ immer steuerfrei?

Verfasst: 17. Jan 2014, 13:59
von schlauelia
wenn die 450,-- als echter Minijob vom Arbeitgeber abgerechnet werden ( Abgaben an die Bundesknappschaft), bleiben diese für Sie steuerfrei und brauchen nicht in der ESt-Erklärung angegeben zu werden.
Für das Gewerbe wird jedoch das Finanzamt jedes Jahr eine Steuererklärung verlangen, hier wird sich dann Steuer 0,-- ergeben.

Lia

Re: Sind die 450€ immer steuerfrei?

Verfasst: 17. Jan 2014, 17:08
von Liane
Hallo,
das interessiert mich jetzt. Wie ist das denn, wenn man neben dem 450 Euro job noch einen für 800 Euro annimmt? Werden dann nicht beide zusammen gerechnet?
grüße
Liane

Re: Sind die 450€ immer steuerfrei?

Verfasst: 24. Jan 2014, 14:53
von schlauelia
nein, wenn der Minijob über die Minijobzentrale abgerechnet wird, gehört er nicht in die Steuererklärung!

Lia