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Minijob plus Rechnung

Verfasst: 31. Okt 2013, 22:53
von julez
Hallo!
Ich habe einen Minijob als Barkeeper. Nebenbei arbeite ich manchmal auf Events und habe hierfür eine Steuernummer mit Kleinunternehmerregelung. Erst seit diesem Jahr verdiene ich bei diesen Events ein bisschen mehr Geld, deshalb die Frage: Ab wann muss ich Steuern zahlen mit beiden Jobs? Und muss ich meinen Minijob Arbeitgeber darüber informieren, dass ich sozusagen selbstständig bin? (ich finde das Wort trifft nicht zu, da ich höchstens zwei mal im Monat auf Rechnung arbeite.)
Also ergeben sich für meinen Arbeitgeber steuerliche Konsequenzen daraus?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Julez

Re: Minijob plus Rechnung

Verfasst: 1. Nov 2013, 11:25
von schlauelia
ein echter Minijob gehört NICHT in eine Einkommensteuererklärung!! Wie oft diese Frage gestellt und beantwortet wurde!! Da wurde jahrelang für diese steuerfreie Lösung gekämpft und keine weiß Bescheid!

Bei einem selbständigen Job muss das Finanzamt informiert bzw. ein Antrag auf Steuernummer gestellt werden( sonst können keine Rechnungen gestellt werden, die der Auftraggeber auch absetzen kann!) und dann natürlich auch Steuererklärungen abgegeben werden.

Ob der AG informiert werden muss, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag. Also dort mal nachsehen.

Lia

Re: Minijob plus Rechnung

Verfasst: 1. Nov 2013, 19:35
von julez
Hallo Lia vielen Dank für deine Antwort.

Meine Frage ist aber viel mehr, wo mit beiden Gehältern die Grenzen liegen. Das ich als Minijobber nur 450€ im Monat verdienen darf, ist mir klar. Nur wie viel Geld kann ich dann zusätzlich noch auf Rechnung verdienen?
Und zum Arbeitgeber: Hat er irgendwelche Mehrkosten an Steuerabgaben für mich, weil ich auch selbstständig bin?

Re: Minijob plus Rechnung

Verfasst: 2. Nov 2013, 03:01
von Tempelhof123
Hallo,
die Frage lässt sich so nicht beantworten, da nicht klar ist, ob Sie als Minijobber pauschal versteuert werden oder Ihr Arbeitgeber nach Steuerklasse versteuert. Da müssten Sie mal auf Ihre Verdienstabrechnung schauen, ob da unter Steuerklase; 0 eingetragen ist. Wenn ja, brauchen Sie das in der Steuererklärung nicht angeben. Wenn da aber eine andere Zahl (1-6) steht, schon.
Wenn Sie nicht mehr als ca. 900 € verdienen/Monat, müßsen mit keiner Steuernachzahlung rechnen.
Bei Minijobern hat der Arbeitgeber generell mehr Mehrkosten an Sozialabgaben und eventuell noch pauschaler Steuer. Das liegt aber nicht daran, dass Sie nebenbei noch selbständig sind.
Diese Regelung wurde geschaffen, dass Geringverdiener quasi Brutto gleich Netto haben und die Arbeitgeber etwas flexziebler sind, was den Personalbereich betrift.