Student und Scheinselbstständigkeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Theo
Beiträge: 1
Registriert: 17. Jul 2012, 13:17

Student und Scheinselbstständigkeit

Beitrag von Theo »

Hallo zusammen,

ich bin Student und mache im Rahmen meines Studium ein Pflichtpraktikum bei einem Unternehmen. Im Rahmen des Praktikums schreibe ich ebenfalls meine Bachelorarbeit, so dass die Dauer auf 6 Monate festgelegt wurde. Nun bin ich aber nicht beim Unternehmen direkt als Praktikant eingestellt, sondern bekomme ein Honorar von 600,- € pro Monat für das Erstellen meiner Bacherlorarbeit.

Ich habe mich für die Zeit des Praktikums bereits selber Krankenversichert, da ich mehr als ~400€ im Monat verdiene.
Wie aber soll ich am Ende des Jahres das Einkommen deklarieren? Bei meiner Recherche habe ich nun herausgefunden, dass ich als scheinselbständiger gelte, habe jedoch nicht verstanden welche Folgen das für mich hat.

Könnt Ihr mir hier weiterhelfen? Muss ich meinem "Arbeitgeber" noch irgendwie sagen, dass sie SV-Beiträge für mich bezahlen müssen o.ä.?

Grüße
Theo
steuerinfoblog
Beiträge: 190
Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: Student und Scheinselbstständigkeit

Beitrag von steuerinfoblog »

Guten Tag,

falls bei Ihnen tatsächlich eine Scheinselbständigkeit vorliegt, so könnte es bei der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung Ihres Arbeitgebers zu sozialversicherungspflichtigen Einkommen führen. Das würde bedeuten, dass die Beiträge für die Sozialversicherung nachgezahlt werden müssten sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmeanteil.

Ein Hinweis an Ihren Arbeitgeber würde nicht schaden. Vielleicht könnte man die Sache irgendwie anders abrechnen. Man kan bestimmt mit dem Arbeitgeber darüber reden, um das Problem lösen zu können.

Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Student und Scheinselbstständigkeit

Beitrag von Bostonian »

Die Vergütung für ein Pflichtpraktikum, was in der Studienordnung vorgeschrieben ist, ist sozialabgabenfrei. Insofern ist es hier nicht nachvollziehbar, warum Ihr Arbeitgeber diese Vertragsform gewählt hat. Da durch diese Sozialabgabenfreiheit auch keine SV-Beiträge hinterzogen werden, kann es sich im Prinzip auch nicht um eine Scheinselbständigkeit handeln.

Das Einkommen in der Steuererklärung sollte als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit deklariert werden, dann sind Sie steuerlich auf der sicheren Seite.

Beste Grüße
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