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Besteuerungskollision

Verfasst: 31. Mai 2012, 20:18
von tobiasg82
Hallo Zusammen,
ich hoffe man kann mir eine kurze Frage beantworten. Ich war im letzten Jahr mehrere Monate im Ausland gemeldet (Kein Wohnsitz in Deutschland). Jetzt möchte das Finanzamt wissen, wie ich mich dort finanziert habe.
Es lag jedoch keine Besteuerungskollision vor, ich habe im Ausland steuern gezahlt, und hatte jeweils einen Monat Luft, bevor ich in Deutschland wieder einen Job hatte.
Darf das Finanzamt überhaupt erfragen wie ich mich finanziert hatte? Sie möchten sogar die genaue Adresse wissen.
Vielen Dank und viele Grüße,
Tobi

Re: Besteuerungskollision

Verfasst: 6. Jun 2012, 18:49
von ruepel
Hallo,

das Finanzamt darf dies Fragen und der Steuerpflichtige ist gemäß § 90 AO zur Mitwirkung bei der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen verpflichtet. Das Finanzamt ermittelt nach dem sogenannten Welteinkommensprinzip das gesammte Einkommen des Steuerpflichtigen. Erfüllt der Steuerpflichtige die Mitwirkungspflichten nicht, dann hat das Finanzamt das Recht einen Schätzbescheid gemäß § 162 AO zu erlassen. Die dort festgesetzte Steuer ist von dem Steuerpflichtigen zu entrichten.

Es gibt aber eine Menge Doppelbesteuerungsabkommen und wenn Du dann den Nachweis über im Ausland gezahlte Steuern (vergleichbar mit der Einkommensteuer) erbringen kannst, dan wird die im Ausland gezahlte Steuer hier angerechnet.

Gruß