Private Krankenversicherung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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GordonGekko73
Beiträge: 3
Registriert: 19. Dez 2011, 00:24

Private Krankenversicherung

Beitrag von GordonGekko73 »

Hallo Allerseits, ich bin hier Neu und weiss nicht ob diese Frage nun hier richtig ist?

Ich habe das nachstehende Schreiben von meiner Privaten Krankenversicherung für 2012 erhalten:

"Beitragsbescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr.3 EStG zur Vorlage beim Arbeitgeber, dienstherren oder Finanzamt zur Berücksichtung im Lohnsteuerabzugverfahren"

Im Jahr 2011 habe ich das Schreiben nicht erhalten, habe es dann nachträglich angefordert und nun bekommen, muss ich das nun bei meinem Arbeitgeber für das Jahr 2011 nachreichen? oder mach ich das dann über die Einkommensteuererklärung?

Ist da ein großer Unterschied wenn ich das meinem Arbeitgeber gebe hinsichtlich der Gehaltsabrechnung? Muss da rückwirkend was gemacht werden ??

Hoffentlich kann da einer helfen?

Vielen Dank im voraus
Enzo
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Private Krankenversicherung

Beitrag von Bostonian »

Die Ausgaben und deren steuerliche Berücksichtigung können auch über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Nach jedem Jahr bekommt man vom Anbieter eine Jahresbescheinigung über die gezahlten Beiträge und die darin enthaltenen Vorsorgeaufwendungen, die man dann in der Steuererklärung angibt. Die gleichen Daten gehen elektronisch dank Steuer-ID auch von der PKV direkt an die Steuer-Behörden.
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