Einnahmen aus Grundstücksverkauf (Landwirtschaft, Grünland)
Einnahmen aus Grundstücksverkauf (Landwirtschaft, Grünland)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe Sie können uns in der nachfolgenden Situation weiterhelfen bzw. eine Information zukommen lassen.
Zur Situation:
Ich bin im Besitz eines Grundstücks (350m²) welches ich gerne veräußern würde.
Das Grundstück ist seit mehreren Generationen im Familienbesitz und ist durch den Tod meines Vaters im letzten Jahr an mich übergegangen.
Wenn dieses Grundstück jetzt veräußert wird kommen für den Käufer Nebenkosten wie Notar und Grunderwerbssteuer dazu.
Muss ich (70 Jahre Rentner) den Ertragswert den ich für das Grundstück erhalte in meiner Einkommensteuer als Einnahmen hinzurechen und werden diese dann versteuert?
Zudem stellte sich die Frage da das Grundstück erst seit einem Jahr in der Erbfolge an mich übergegangen ist zusätzlich besteuert wird.
Sollte zu dem Sachverhalt zusätzliche Infos fehlen, bitte um Nachricht.
vielen Dank
Gruß
bjoekoe
ich hoffe Sie können uns in der nachfolgenden Situation weiterhelfen bzw. eine Information zukommen lassen.
Zur Situation:
Ich bin im Besitz eines Grundstücks (350m²) welches ich gerne veräußern würde.
Das Grundstück ist seit mehreren Generationen im Familienbesitz und ist durch den Tod meines Vaters im letzten Jahr an mich übergegangen.
Wenn dieses Grundstück jetzt veräußert wird kommen für den Käufer Nebenkosten wie Notar und Grunderwerbssteuer dazu.
Muss ich (70 Jahre Rentner) den Ertragswert den ich für das Grundstück erhalte in meiner Einkommensteuer als Einnahmen hinzurechen und werden diese dann versteuert?
Zudem stellte sich die Frage da das Grundstück erst seit einem Jahr in der Erbfolge an mich übergegangen ist zusätzlich besteuert wird.
Sollte zu dem Sachverhalt zusätzliche Infos fehlen, bitte um Nachricht.
vielen Dank
Gruß
bjoekoe
Re: Einnahmen aus Grundstücksverkauf (Landwirtschaft, Grünland)
In Fällen des Erwerbs durch Erbfall werden die Anschaffungsdaten des Erblassers übernommen, so dass ein Spekulationsgeschäft i.S. des § 23 EStG nur vorliegt, wenn zwischen Erwerb durch den Erblasser und Veräußerung durch den Erben weniger als 10 Jahre vergangen sind.
Re: Einnahmen aus Grundstücksverkauf (Landwirtschaft, Grünland)
Vielen Dank für die Antwort.
Also wenn ich das richtig deute würde das für diesen Fall nicht zutreffen, oder?
Ich als Erbe bin erst seit einem Jahr Eigentümer. Also weniger wie 10 Jahre.
Mein Vater hingegen hat das Grundstück gegen 1985 vererbet bekommen.
Gruß
Also wenn ich das richtig deute würde das für diesen Fall nicht zutreffen, oder?
Ich als Erbe bin erst seit einem Jahr Eigentümer. Also weniger wie 10 Jahre.
Mein Vater hingegen hat das Grundstück gegen 1985 vererbet bekommen.
Gruß
Re: Einnahmen aus Grundstücksverkauf (Landwirtschaft, Grünland)
1985 bis 2022 sind nach überschlägiger Berechnung mehr wie 10 Jahre, also kein Spekulationsgeschäft. Das gilt natürlich nur für Privatvermögen. Da Sie von "Landwirtschaft" sprechen, sollte geklärt werden, ob nicht doch Betriebsvermögen vorliegt.
Re: Einnahmen aus Grundstücksverkauf (Landwirtschaft, Grünland)
Hallo und nochmal vielen Dank für die aufschlussreichen Informationen.
Das Grundstück ist auf im Liegenschaftenkataster mit der Nutzung "Landwirtschaft / Grünland" deklariert.
Es liegen hierzu keine Betriebsvermögen zu Grunde, das Grundstück liegt im Bereich von Kleingartenanlagen und wurde seit 1985 nicht mehr bewirtschaftet. Zudem eben nur privat.
vielen Dank
Das Grundstück ist auf im Liegenschaftenkataster mit der Nutzung "Landwirtschaft / Grünland" deklariert.
Es liegen hierzu keine Betriebsvermögen zu Grunde, das Grundstück liegt im Bereich von Kleingartenanlagen und wurde seit 1985 nicht mehr bewirtschaftet. Zudem eben nur privat.
vielen Dank
Re: Einnahmen aus Grundstücksverkauf (Landwirtschaft, Grünland)
Das hat allerdings alles überhaupt nichts zu sagen, es kann dennoch Betriebsvermögen sein.
Damit es sicher Privatvermögen ist,
darf keiner Ihrer Vorfahren es je selbst bewirtschaftet haben
oder der Betrieb wurde gegenüber dem Finanzamt mittels entsprechender Erklärung aufgegeben
(Beweislast liegt bei Ihnen, das hat NICHTS mit der Aufgabe der Bewirtschaftung zu tun)
oder das Grundstück wurden mittels entsprechender Erklärung explizit aus dem Betriebsvermögen
entnommen.
Wenn dies das einzige landwirtschaftliche Grundstück in der Familie ist, ist die Wahrscheinlichkeit
hoch, dass es kein Betriebsvermögen ist. Wenn Sie nachfragen, wecken Sie schlafende Hunde...
Damit es sicher Privatvermögen ist,
darf keiner Ihrer Vorfahren es je selbst bewirtschaftet haben
oder der Betrieb wurde gegenüber dem Finanzamt mittels entsprechender Erklärung aufgegeben
(Beweislast liegt bei Ihnen, das hat NICHTS mit der Aufgabe der Bewirtschaftung zu tun)
oder das Grundstück wurden mittels entsprechender Erklärung explizit aus dem Betriebsvermögen
entnommen.
Wenn dies das einzige landwirtschaftliche Grundstück in der Familie ist, ist die Wahrscheinlichkeit
hoch, dass es kein Betriebsvermögen ist. Wenn Sie nachfragen, wecken Sie schlafende Hunde...