Hallo,
ich habe aus verschiedensten Gründen meine betriebliche Altersvorsorge gekündigt und diese auszahlen lassen.
Die Anwartschaft bestand seit 2010. da die Firma aber 2017 pleite gegangen ist, habe ich jetzt den Betrag die letzten 5 Jahre aus eigener Tasche bezahlt.
Jetzt muss ich ja dieses Jahr Steuer und Krankenkasse auf die Kapitalzahlung entrichten; darf ich die nicht vom Arbeitgeber geförderten Jahre von der Gesamtsumme abziehen?
Danke!
Kapitalzahlung aus betrieblicher Altersvorsorge
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