Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage bzgl. der Übungsgruppenleiter Geschichte.
Im Letzen Jahr habe ich nebenberuflich mit einer Dozentenstelle mehr als 3000€
eingenommen. Ich weiß, alles was darüber ist muss wie selbständige Arbeit
versteuert werden.
Nur kann ich durch die Versteuerung jetzt Fahrkosten und Parkgebühren geltend machen?
Ich unterrichte ca. 1-2x die Woche in einem Krankenhaus und schiebe jedes mal gut 5€
in den Parkautomaten.
Meinem laienhaften Verständnis nach würde ich das ja einfach in einer EÜR verwursten,
aber meine Steuersoftware ist da anderer Meinung. (Da müssen die Ausgaben wohl erst 3000€ überschreiten?)
Weiß jemand genaueres?
Gruß Björn
Parkgebühren bei Übungsgruppenleitern
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Re: Parkgebühren bei Übungsgruppenleitern
Ja, das Gesetz, und das sagt leider, dass Ihre Software vollkommen Recht hat:
§3 Nr.26 EStG
2Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;
§3 Nr.26 EStG
2Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;