Nachzahlung: Steuerbescheid 2018 1800€ - WISO Einkommenssteuererklärung 2400€
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Nachzahlung: Steuerbescheid 2018 1800€ - WISO Einkommenssteuererklärung 2400€
Moin.
Ich arbeite zwei Jobs als freier Mitarbeiter, einmal Lohnsteuerklasse 1 und einmal Lohnsteuerklasse 6.
Ich bin Single und wohne in einer Wohnung.
Durch den Steuerbescheid von 2018 habe ich nun gelernt, daß wenn man zwei Steuerklassen Jobs hat, trotzdem Steuern zahlen muß, trotz der Steuerabgaben der beiden Arbeitgeber, da die Summe beider Einkünfte einen höheren Prozentsatz für die Steuer ergibt. Passiert. Ist kein Problem.
Nun sagt der Bescheid vom Finanzamt, daß ich 2741 € zahlen muß.
Davon sind 1886€ Steuern, 105€ Soli und 750€ Verspätungszuschlag (ist nicht schön, aber okay).
Also habe ich mir WiSo für 2018 geholt (also die 2019er Version) und meine Lohnsteuerbescheid Daten eingegeben, um eventuell mit den Werbekosten WEGE ZUR ARBEIT etwas zu drücken. Mein Arbeitswege kommen auf 1222 € (einmal 13 km, einmal 22km und das 188 und 74 mal).
WiSo hat errechnet, daß ich 2345 € nachzahlen muß.
Meine Einkünfte laut Steuerbescheid sind 66.000 €, minus des Arbeitnehmer Pauschbetrag von 1.000€ sind es 65.000 €.
WiSo macht aus den 66.000 € > 64.700 €, 1.300 € sind die Werbungskosten.
Laut FA sind meine festzusetzende Einkommenssteuer 14.000 €, WiSo sagt 14.300 €. Daher ist bei WiSo der verbleibende Betrag 2.200 €.
Soli ist laut FA 105 € und laut WiSo 125 €.
WiSo und FA sind sich beide aber beim Steuerabzug vom Lohn einig, beide sagen 12.080 €.
Wie kommt WiSo auf ein höheres Ergebnis, wenn das FA doch die gleichen Daten elektronisch übermittelt bekommen hat?
D.h. doch, daß ich dem Steuerbescheid nicht widersprechen brauche und es einfach annehmen sollte.
Danke für jeden Hinweis.
PS: WiSo zeigt nicht die Nachzahlung von 750 € auf.
Ich arbeite zwei Jobs als freier Mitarbeiter, einmal Lohnsteuerklasse 1 und einmal Lohnsteuerklasse 6.
Ich bin Single und wohne in einer Wohnung.
Durch den Steuerbescheid von 2018 habe ich nun gelernt, daß wenn man zwei Steuerklassen Jobs hat, trotzdem Steuern zahlen muß, trotz der Steuerabgaben der beiden Arbeitgeber, da die Summe beider Einkünfte einen höheren Prozentsatz für die Steuer ergibt. Passiert. Ist kein Problem.
Nun sagt der Bescheid vom Finanzamt, daß ich 2741 € zahlen muß.
Davon sind 1886€ Steuern, 105€ Soli und 750€ Verspätungszuschlag (ist nicht schön, aber okay).
Also habe ich mir WiSo für 2018 geholt (also die 2019er Version) und meine Lohnsteuerbescheid Daten eingegeben, um eventuell mit den Werbekosten WEGE ZUR ARBEIT etwas zu drücken. Mein Arbeitswege kommen auf 1222 € (einmal 13 km, einmal 22km und das 188 und 74 mal).
WiSo hat errechnet, daß ich 2345 € nachzahlen muß.
Meine Einkünfte laut Steuerbescheid sind 66.000 €, minus des Arbeitnehmer Pauschbetrag von 1.000€ sind es 65.000 €.
WiSo macht aus den 66.000 € > 64.700 €, 1.300 € sind die Werbungskosten.
Laut FA sind meine festzusetzende Einkommenssteuer 14.000 €, WiSo sagt 14.300 €. Daher ist bei WiSo der verbleibende Betrag 2.200 €.
Soli ist laut FA 105 € und laut WiSo 125 €.
WiSo und FA sind sich beide aber beim Steuerabzug vom Lohn einig, beide sagen 12.080 €.
Wie kommt WiSo auf ein höheres Ergebnis, wenn das FA doch die gleichen Daten elektronisch übermittelt bekommen hat?
D.h. doch, daß ich dem Steuerbescheid nicht widersprechen brauche und es einfach annehmen sollte.
Danke für jeden Hinweis.
PS: WiSo zeigt nicht die Nachzahlung von 750 € auf.
Re: Nachzahlung: Steuerbescheid 2018 1800€ - WISO Einkommenssteuererklärung 2400€
Meine Einkünfte laut Steuerbescheid sind 66.000 €, minus des Arbeitnehmer Pauschbetrag von 1.000€ sind es 65.000 €.
WiSo macht aus den 66.000 € > 64.700 €, 1.300 € sind die Werbungskosten. (woher kommen die 78 € zusätzliche WK? Du kannst
16 € Kontoführungsgebühren und 50 % von Unfallversicherungsbeiträgen, soweit vorhanden, ansetzen.)
Also kennt das Finanzamt entweder die Werbungskosten nicht oder hat sie nicht anerkannt. Wurden die Fahrtkosten in der Steuer-
erklärung angegeben? Wenn ja, was steht dazu in den Erläuterungen?
WISO errechnet aber eine höhere Steuernachzahlung (ohne den Verspätungszuschlag), also solltest Du die Berechnung mal Zahl
für Zahl mit dem Bescheid vergleichen, denn das Finanzamt hat irgendetwas steuermindernd angesetzt, was in die Wiso-Berechnung
bisher nicht eingeflossen ist. Sobald Du das gefunden und berichtigt hast, müsste Wiso eine etwas (! da nur 300 € mehr Werbungskosten
anzusetzen sind) niedrigere Steuerzahlung ausweisen.
Den Verspätungszuschlag berechnet Wiso nicht, der musst du selbst hinzurechnen. Hier bestand Steuererklärungspflicht wegen des
Zweitjobs, die Erklärung war spätestens zum 31.07.2019 abzugeben. Da pro Monat mindestens 25 € VZ anfallen, hast Du offenbar
erst im Januar 2022 abgegeben - also mit 30 Monaten Verspätung (nachzulesen in § 152 AO).Der VZ wird daher auch dann anfallen,
wenn Du die Fahrtkosten nachlieferst und/oder mit einem Einspruch Erfolg hast.
"WiSo und FA sind sich beide aber beim Steuerabzug vom Lohn einig, beide sagen 12.080 €."
Das ist nur logisch. Die ergeben sich ja aus den Lohnsteuerbescheinigungen und es ist
einfach die Summe, die Deine Arbeitgeber für Dich abgeführt haben.
(Ist 2019 abgegeben? wenn nein, hattest Du da den Zweitjob auch? dann solltest Du das sofort (noch im Januar!) nachholen,
da sind auch bereits VZ verwirkt!)
Und: 'zwei Jobs als freier Mitarbeiter, einmal Lohnsteuerklasse 1 und einmal Lohnsteuerklasse 6.'
Das geht nicht zusammen. Als freier Mitarbeiter wärst Du selbstständig tätig, Du bist aber angestellt.
WiSo macht aus den 66.000 € > 64.700 €, 1.300 € sind die Werbungskosten. (woher kommen die 78 € zusätzliche WK? Du kannst
16 € Kontoführungsgebühren und 50 % von Unfallversicherungsbeiträgen, soweit vorhanden, ansetzen.)
Also kennt das Finanzamt entweder die Werbungskosten nicht oder hat sie nicht anerkannt. Wurden die Fahrtkosten in der Steuer-
erklärung angegeben? Wenn ja, was steht dazu in den Erläuterungen?
WISO errechnet aber eine höhere Steuernachzahlung (ohne den Verspätungszuschlag), also solltest Du die Berechnung mal Zahl
für Zahl mit dem Bescheid vergleichen, denn das Finanzamt hat irgendetwas steuermindernd angesetzt, was in die Wiso-Berechnung
bisher nicht eingeflossen ist. Sobald Du das gefunden und berichtigt hast, müsste Wiso eine etwas (! da nur 300 € mehr Werbungskosten
anzusetzen sind) niedrigere Steuerzahlung ausweisen.
Den Verspätungszuschlag berechnet Wiso nicht, der musst du selbst hinzurechnen. Hier bestand Steuererklärungspflicht wegen des
Zweitjobs, die Erklärung war spätestens zum 31.07.2019 abzugeben. Da pro Monat mindestens 25 € VZ anfallen, hast Du offenbar
erst im Januar 2022 abgegeben - also mit 30 Monaten Verspätung (nachzulesen in § 152 AO).Der VZ wird daher auch dann anfallen,
wenn Du die Fahrtkosten nachlieferst und/oder mit einem Einspruch Erfolg hast.
"WiSo und FA sind sich beide aber beim Steuerabzug vom Lohn einig, beide sagen 12.080 €."
Das ist nur logisch. Die ergeben sich ja aus den Lohnsteuerbescheinigungen und es ist
einfach die Summe, die Deine Arbeitgeber für Dich abgeführt haben.
(Ist 2019 abgegeben? wenn nein, hattest Du da den Zweitjob auch? dann solltest Du das sofort (noch im Januar!) nachholen,
da sind auch bereits VZ verwirkt!)
Und: 'zwei Jobs als freier Mitarbeiter, einmal Lohnsteuerklasse 1 und einmal Lohnsteuerklasse 6.'
Das geht nicht zusammen. Als freier Mitarbeiter wärst Du selbstständig tätig, Du bist aber angestellt.
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Re: Nachzahlung: Steuerbescheid 2018 1800€ - WISO Einkommenssteuererklärung 2400€
Moin Severina,
danke für die Antwort.
Gleich vorweg, mein Unwissen hat mich vor einer Steuererklärung für 2018 bewahrt, deswegen habe ich keine gemacht.
Das FA hat jetzt einfach den Steuerbescheid geschickt, da bin ich einfach mal jetzt dran. Ist okay, ist ja mein Verschulden.
Ha, habe in WiSo die PDF Möglichkeit gefunden, wo die Steuererklärung zusammengefasst wird.
Bin da gerade total unbeholfen und weiß nichtmal, daß man ein Blatt Papier wenden kann und da auch was stehen kann. Debilitating fear sozusagen.
Als Versicherung habe ich nur Haftpflicht und Hausratsversicherung.
78€?
Obwohl diese sogenannten freien Mitarbeiter die Mehrheit der Belegschaft in Rundfunk-Anstalten ausmachen, haben sie nicht so viele Vorteile wie feste Mitarbeiter - Schutz vor Kündigung und so weiter. Dafür kann einem freien Mitarbeiter nicht der Urlaub verweigert werden.
Diese ganze freie/feste Mitarbeiter Chose habe ich bisher auch nur in den Medien mitbekommen, da gibt es dann Tagessätze, aber Lohnsteuer usw. werden dann trotzdem abgeführt.
Wie gesagt, ich melde mich heute Abend/Nacht mit dem was ich gefunden habe und es sieht wohl danach aus, als hätte das FA nicht die korrekten Zahlen.
danke für die Antwort.
Gleich vorweg, mein Unwissen hat mich vor einer Steuererklärung für 2018 bewahrt, deswegen habe ich keine gemacht.
Das FA hat jetzt einfach den Steuerbescheid geschickt, da bin ich einfach mal jetzt dran. Ist okay, ist ja mein Verschulden.
Ha, habe in WiSo die PDF Möglichkeit gefunden, wo die Steuererklärung zusammengefasst wird.
Bin da gerade total unbeholfen und weiß nichtmal, daß man ein Blatt Papier wenden kann und da auch was stehen kann. Debilitating fear sozusagen.
Die 16€ macht WiSo automatisch. 103€ macht WiSo für Pauschale für weitere Arbeitsmittel aus.(woher kommen die 78 € zusätzliche WK? Du kannst
16 € Kontoführungsgebühren und 50 % von Unfallversicherungsbeiträgen, soweit vorhanden, ansetzen.)
Als Versicherung habe ich nur Haftpflicht und Hausratsversicherung.
78€?
Wie leider im OP nicht vermerkt, ich habe keine Steuererklärung abgegeben, daher kann das FA nichts von meinen Wegen wissen.Also kennt das Finanzamt entweder die Werbungskosten nicht oder hat sie nicht anerkannt. Wurden die Fahrtkosten in der Steuer-
erklärung angegeben? Wenn ja, was steht dazu in den Erläuterungen?
Da bin ich gerade dabei, werde aber erst nachher/heute Abend dazu mehr berichten können, da ich gleich zur Arbeit muß.WISO errechnet aber eine höhere Steuernachzahlung (ohne den Verspätungszuschlag), also solltest Du die Berechnung mal Zahl
für Zahl mit dem Bescheid vergleichen, denn das Finanzamt hat irgendetwas steuermindernd angesetzt, was in die Wiso-Berechnung
bisher nicht eingeflossen ist. Sobald Du das gefunden und berichtigt hast, müsste Wiso eine etwas (! da nur 300 € mehr Werbungskosten
anzusetzen sind) niedrigere Steuerzahlung ausweisen.
Der Verspätungszuschlag ist okay, ich habe es ja versäumt.Den Verspätungszuschlag berechnet Wiso nicht, der musst du selbst hinzurechnen. Hier bestand Steuererklärungspflicht wegen des
Zweitjobs, die Erklärung war spätestens zum 31.07.2019 abzugeben. Da pro Monat mindestens 25 € VZ anfallen, hast Du offenbar
erst im Januar 2022 abgegeben - also mit 30 Monaten Verspätung (nachzulesen in § 152 AO).Der VZ wird daher auch dann anfallen,
wenn Du die Fahrtkosten nachlieferst und/oder mit einem Einspruch Erfolg hast.
Dazu später mehr, habe ja jetzt die zweite Seite gefunden und in WiSO die PDF Funktion.Das ist nur logisch. Die ergeben sich ja aus den Lohnsteuerbescheinigungen und es ist
einfach die Summe, die Deine Arbeitgeber für Dich abgeführt haben.
Leider nicht, habe jetzt drei Jahre zu bezahlen, ist Scheiße, ist aber meinem Unwissen zu verdanken. War lange verschuldet mit Kleinigkeiten und habe durch die zwei Jobs alles abbezahlt und es geht mir gut, aber mit Geld umzugehen fällt mir immer noch schwer, und zurücklegen ist immer noch schwierig - obwohl es seit ein paar Monaten recht gut läuft.(Ist 2019 abgegeben? wenn nein, hattest Du da den Zweitjob auch? dann solltest Du das sofort (noch im Januar!) nachholen,
da sind auch bereits VZ verwirkt!)
Sage das bloß nicht meinen beiden Arbeitgebern. Ich arbeite als Techniker bei zwei Rundfunk-Anstalten und dort gibt es feste Mitarbeiter (ein gewisses Kontingent, daß nicht wächst, daß heißt, es gibt nur neue feste Mitarbeiter, wenn welche gehen - es gibt aber hochgezahlte Ausnahmen für weiter oben in der Hierarchie) und freie Mitarbeiter (auf Lohnsteuer und mit Krankentagen und Urlaubstagen (diese werden dann eben ausgezahlt anstatt wie bei festen mit Lohnfortzahlung).Und: 'zwei Jobs als freier Mitarbeiter, einmal Lohnsteuerklasse 1 und einmal Lohnsteuerklasse 6.'
Das geht nicht zusammen. Als freier Mitarbeiter wärst Du selbstständig tätig, Du bist aber angestellt.
Obwohl diese sogenannten freien Mitarbeiter die Mehrheit der Belegschaft in Rundfunk-Anstalten ausmachen, haben sie nicht so viele Vorteile wie feste Mitarbeiter - Schutz vor Kündigung und so weiter. Dafür kann einem freien Mitarbeiter nicht der Urlaub verweigert werden.
Diese ganze freie/feste Mitarbeiter Chose habe ich bisher auch nur in den Medien mitbekommen, da gibt es dann Tagessätze, aber Lohnsteuer usw. werden dann trotzdem abgeführt.
Wie gesagt, ich melde mich heute Abend/Nacht mit dem was ich gefunden habe und es sieht wohl danach aus, als hätte das FA nicht die korrekten Zahlen.
Re: Nachzahlung: Steuerbescheid 2018 1800€ - WISO Einkommenssteuererklärung 2400€
Die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ermittelt das Finanzamt nicht selbst, die werden nur anerkannt, wenn sie erklärt werden.
Mit den 78 € meinte ich die Differenz zwischen den Fahrtkosten (1.222€) und den 1.300 €, die lt. Deinem Posting in der Wiso-Berechnung auftauchen.
Mit den 78 € meinte ich die Differenz zwischen den Fahrtkosten (1.222€) und den 1.300 €, die lt. Deinem Posting in der Wiso-Berechnung auftauchen.
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Re: Nachzahlung: Steuerbescheid 2018 1800€ - WISO Einkommenssteuererklärung 2400€
Moin.
War gestern doch etwas stürmischer.
Danke für's in den Arsch treten. Ich habe beide Dokumente (FA und WiSo) mal in einer Tabelle gegenübergestellt und gesehen, daß bei Beiträge zur Krankenversicherung eine Differenz von 993 € besteht.
Hat das FA nicht die gleichen Daten wie meine Lohnsteuerbescheinigungen?
Und wenn nein, ist es dann nicht besser (moralisch und rechtlich), trotzdem Widerspruch einzulegen und die korrekten Daten nachzuliefern, auch wenn es mich 350 € mehr kosten wird?
PS: Ich kann die Tabelle (Numbers oder Excel) gerne hier teilen, falls das was hilft. Ich kann auch ein Bildschirmphoto bereitstellen.
War gestern doch etwas stürmischer.
Das verstehe ich.Die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ermittelt das Finanzamt nicht selbst, die werden nur anerkannt, wenn sie erklärt werden.
Mit den 78 € meinte ich die Differenz zwischen den Fahrtkosten (1.222€) und den 1.300 €, die lt. Deinem Posting in der Wiso-Berechnung auftauchen.
Danke für's in den Arsch treten. Ich habe beide Dokumente (FA und WiSo) mal in einer Tabelle gegenübergestellt und gesehen, daß bei Beiträge zur Krankenversicherung eine Differenz von 993 € besteht.
Hat das FA nicht die gleichen Daten wie meine Lohnsteuerbescheinigungen?
Und wenn nein, ist es dann nicht besser (moralisch und rechtlich), trotzdem Widerspruch einzulegen und die korrekten Daten nachzuliefern, auch wenn es mich 350 € mehr kosten wird?
PS: Ich kann die Tabelle (Numbers oder Excel) gerne hier teilen, falls das was hilft. Ich kann auch ein Bildschirmphoto bereitstellen.
Re: Nachzahlung: Steuerbescheid 2018 1800€ - WISO Einkommenssteuererklärung 2400€
steuernachzahler47 hat geschrieben: D.h. doch, daß ich dem Steuerbescheid nicht widersprechen brauche und es einfach annehmen sollte.
Der Bescheid ist eine Schätzung! Trotz der Schätzung bleibt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung unverändert bestehen und kann auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden! Ist die Schätzung -egal aus welchen Gründen!- niedriger als die tatsächlich festzusetzende Steuer und die Schätzung wird so hingenommen, so ist der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt!steuernachzahler47 hat geschrieben:ich habe keine Steuererklärung abgegeben, daher kann das FA nichts von meinen Wegen wissen
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Nachzahlung: Steuerbescheid 2018 1800€ - WISO Einkommenssteuererklärung 2400€
taxpert hat geschrieben: ↑30. Jan 2022, 13:31steuernachzahler47 hat geschrieben: D.h. doch, daß ich dem Steuerbescheid nicht widersprechen brauche und es einfach annehmen sollte.Der Bescheid ist eine Schätzung! Trotz der Schätzung bleibt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung unverändert bestehen und kann auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden! Ist die Schätzung -egal aus welchen Gründen!- niedriger als die tatsächlich festzusetzende Steuer und die Schätzung wird so hingenommen, so ist der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt!steuernachzahler47 hat geschrieben:ich habe keine Steuererklärung abgegeben, daher kann das FA nichts von meinen Wegen wissen
taxpert
Moin taxpert (Autokorrektur machte Tappert aus dem Namen).
Danke für die Antwort,
dann widerspreche ich erstmal und füge meine Steuererklärung hinzu und mache mit dem FA die Zahlungsmodalitäten aus.
Is ja dann doch nicht so schlimm wenn man sich an die Sache wagt, aber die ersten Schritte sind schon ganz schön holprig. Gut daß es solche Foren für Leute wie mich gibt. Ich werde sehr wahrscheinlich hier nie jemandem helfen können, eher Fragen stellen. Dafür kann ich dann wenigstens auf anderen Foren helfen wenn es um Computer und so geht.
Gute Woche Euch, taxpert und Severina, und Danke nochmal für die unkomplizierte und schnelle Hilfe.