Hallo,
meine Tochter übernimmt mein Haus durch Kauf. Ich erhalte ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Zur Wahl steht jetzt, ob ich für das Wohnrecht eine monatliche Miete bezahle oder die gesamte Summe für die errechnete Laufzeit im Voraus leiste. Eine Schenkung des Hauses ist nicht möglich, da dann die anderen Kinder wegen gleicher Behandlung ebenfalls „beschenkt“ werden müssten.
Für die monatliche Mietzahlung muss meine Tochter ja sicher Einkommenssteuer bezahlen. Jetzt hat jemand gemeint, dass bei Vorauszahlung der Miete in einem Betrag für die gesamte Laufzeit von ihr keine Einkommenssteuer zu zahlen wäre. Das kann doch sicher nicht sein. Den Gesamtbetrag als Vorgriff auf das Erbe zu titulieren kommt nicht in Frage, da, wie gesagt, dann bei anderen Kindern gleich verfahren werden müsste.
Damit in der Familie alles akzeptiert wird, wurde der Hauswert geschätzt. Den Kaufpreis einfach um den Wohnwert zu kürzen, wird auch kaum möglich sein. Oder wäre dies ein Weg, legal um die Steuerpflicht zu kommen? Vermutlich nicht.
Eine weiter Frage wäre, wie das Finanzamt von der Einmalzahlung erfährt, die im Kaufvertrag festgeschrieben wird. Vermutlich ist ja noch eine Grunderwerbssteuer o.ä. zu zahlen. Wird dabei das Wohnrecht automatisch ans Finanzamt gemeldet oder muss sie das machen. Auf jeden Fall wollen wir, sie, nichts falsch machen und die fälligen Steuern, sofern sie nicht legal gekürzt werden können, auch zahlen.
Danke.
Ist ein bezahltes Wohnrecht immer steuerpflichtig?
Re: Ist ein bezahltes Wohnrecht immer steuerpflichtig?
Hallo,
Falls du es gerecht machen willst sieht es natürlich anders aus, aber auch das kann man regeln.
Stefan
Warum willst du für das Wohnrecht zahlen? Eigentlich ist es dann gar kein Wohnrecht, sondern eine Miete.Zur Wahl steht jetzt, ob ich für das Wohnrecht eine monatliche Miete bezahle oder die gesamte Summe für die errechnete Laufzeit im Voraus leiste.
Wer sagt das? Eine lebende Person kann mit seinem Vermögen machen was sie will, auch verschenken.Eine Schenkung des Hauses ist nicht möglich, da dann die anderen Kinder wegen gleicher Behandlung ebenfalls „beschenkt“ werden müssten.
Falls du es gerecht machen willst sieht es natürlich anders aus, aber auch das kann man regeln.
Doch. Das ist meiner Meinung nach der übliche Weg. Da ist ein Haus mit einem Wert, aber es ist ein Wohnrecht eingetragen, daher verringert sich der Wert entsprechend. Die Person mit Wohnrecht zahlt dann keine Miete, nur Nebenkosten (Heizung, Wasser u.s.w., halt wie ein Mieter).Den Kaufpreis einfach um den Wohnwert zu kürzen, wird auch kaum möglich sein.
Doch, das funktioniert.Oder wäre dies ein Weg, legal um die Steuerpflicht zu kommen? Vermutlich nicht.
Das meldet der Notar.Eine weiter Frage wäre, wie das Finanzamt von der Einmalzahlung erfährt, die im Kaufvertrag festgeschrieben wird.
Nein, bei einem Verkauf an die Tochter fällt keine Grunderwerbsteuer an.Vermutlich ist ja noch eine Grunderwerbssteuer o.ä. zu zahlen.
Stefan