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Warum willst du für das Wohnrecht zahlen? Eigentlich ist es dann gar kein Wohnrecht, sondern eine Miete.Zur Wahl steht jetzt, ob ich für das Wohnrecht eine monatliche Miete bezahle oder die gesamte Summe für die errechnete Laufzeit im Voraus leiste.
Wer sagt das? Eine lebende Person kann mit seinem Vermögen machen was sie will, auch verschenken.Eine Schenkung des Hauses ist nicht möglich, da dann die anderen Kinder wegen gleicher Behandlung ebenfalls „beschenkt“ werden müssten.
Doch. Das ist meiner Meinung nach der übliche Weg. Da ist ein Haus mit einem Wert, aber es ist ein Wohnrecht eingetragen, daher verringert sich der Wert entsprechend. Die Person mit Wohnrecht zahlt dann keine Miete, nur Nebenkosten (Heizung, Wasser u.s.w., halt wie ein Mieter).Den Kaufpreis einfach um den Wohnwert zu kürzen, wird auch kaum möglich sein.
Doch, das funktioniert.Oder wäre dies ein Weg, legal um die Steuerpflicht zu kommen? Vermutlich nicht.
Das meldet der Notar.Eine weiter Frage wäre, wie das Finanzamt von der Einmalzahlung erfährt, die im Kaufvertrag festgeschrieben wird.
Nein, bei einem Verkauf an die Tochter fällt keine Grunderwerbsteuer an.Vermutlich ist ja noch eine Grunderwerbssteuer o.ä. zu zahlen.
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