Hallöchen,
bin Besitzerin eines Frisiersalons und erhalte Trinkgelder von meinen Kunden.
Muss ich die versteuern, da das Finanzamt automatisch davon ausgeht, dass Frisuere Trinkgelder erhalten oder kann ich die so einbehalten?
Danke
Grüße
Lieselotte
Trinkgelder
Re: Trinkgelder
Hallöchen,
Trinkgelder sind Steuerfrei. n. (§ 3 Nr. 51 EStG)
Trinkgelder sind Steuerfrei. n. (§ 3 Nr. 51 EStG)
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Re: Trinkgelder
Das ist ja super,tausend Dank
Lieselotte
Lieselotte