Verlust bei Corona Soforthilfe

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Xyzett
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Registriert: 24. Nov 2021, 01:11

Verlust bei Corona Soforthilfe

Beitrag von Xyzett »

xyzett@gmx.deHallo,
Als Geringverdiener war ich bisher von der Einkommenssteuer befreit.
2020 habe ich pauschal 9000,-  erhalten, da ich 2 Monate nicht arbeiten durfte.
Wieviel ich davon zurückzahlen muss konnte erst 2021 berechnet werden. 7700,- habe ich jetzt zurückgezahlt.
1300,- habe ich behalten.

Jetzt wurden die 9000,- als Einnahmen 2020 angerechnet und ich muss insgesamt 1800,- Steuern zahlen.

Somit habe ich 500,- verloren anstatt 1300,- zu bekommen die mir zustehen.

2021 werde ich wieder unter dem Steuersatz liegen, und die Corona Rückzahlung 7700,- werden als Ausgaben gewertet.

Da ist doch etwas schiefgelaufen in der Soforthilfe Berechnung. Bitte um Rat.
Tom998
Beiträge: 562
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Verlust bei Corona Soforthilfe

Beitrag von Tom998 »

Bei Gewinnermittlung durch EÜR kommt es halt auf den Zeitpunkt von Zu- und Abfluss an. Ärgerlich, aber korrekt.
Xyzett
Beiträge: 3
Registriert: 24. Nov 2021, 01:11

Re: Verlust bei Corona Soforthilfe

Beitrag von Xyzett »

Die 9000,- waren für mich doch keine Einnahmen, sondern als Rückzahlung angedacht, dessen Höhe erst im Folgejahr berechnet wurde.
taxpert
Beiträge: 798
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Verlust bei Corona Soforthilfe

Beitrag von taxpert »

Tom998 hat geschrieben: Bei Gewinnermittlung durch EÜR kommt es halt auf den Zeitpunkt von Zu- und Abfluss an. Ärgerlich, aber korrekt.
Steuerrechtlich eben schon! Wenn man meint, kann man natürlich einen Erlass der zu recht festgesetzten Szeuer beantragen!

taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
Xyzett
Beiträge: 3
Registriert: 24. Nov 2021, 01:11

Re: Verlust bei Corona Soforthilfe

Beitrag von Xyzett »

Ob rechtens oder nicht erschliesst sich mir der Sinn nicht. Das Geld soll mir und meinem Kleinbetrieb dienen um die Verluste einzudämmen.
Anstatt dessen soll ich dem Staat 500,- zahlen.
Sinn klar verfehlt, warum pocht man dann noch auf sein Recht?

Aber danke für den Beitrag.
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