xyzett@gmx.deHallo,
Als Geringverdiener war ich bisher von der Einkommenssteuer befreit.
2020 habe ich pauschal 9000,- erhalten, da ich 2 Monate nicht arbeiten durfte.
Wieviel ich davon zurückzahlen muss konnte erst 2021 berechnet werden. 7700,- habe ich jetzt zurückgezahlt.
1300,- habe ich behalten.
Jetzt wurden die 9000,- als Einnahmen 2020 angerechnet und ich muss insgesamt 1800,- Steuern zahlen.
Somit habe ich 500,- verloren anstatt 1300,- zu bekommen die mir zustehen.
2021 werde ich wieder unter dem Steuersatz liegen, und die Corona Rückzahlung 7700,- werden als Ausgaben gewertet.
Da ist doch etwas schiefgelaufen in der Soforthilfe Berechnung. Bitte um Rat.
Verlust bei Corona Soforthilfe
Re: Verlust bei Corona Soforthilfe
Bei Gewinnermittlung durch EÜR kommt es halt auf den Zeitpunkt von Zu- und Abfluss an. Ärgerlich, aber korrekt.
Re: Verlust bei Corona Soforthilfe
Die 9000,- waren für mich doch keine Einnahmen, sondern als Rückzahlung angedacht, dessen Höhe erst im Folgejahr berechnet wurde.
Re: Verlust bei Corona Soforthilfe
Steuerrechtlich eben schon! Wenn man meint, kann man natürlich einen Erlass der zu recht festgesetzten Szeuer beantragen!Tom998 hat geschrieben: Bei Gewinnermittlung durch EÜR kommt es halt auf den Zeitpunkt von Zu- und Abfluss an. Ärgerlich, aber korrekt.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Verlust bei Corona Soforthilfe
Ob rechtens oder nicht erschliesst sich mir der Sinn nicht. Das Geld soll mir und meinem Kleinbetrieb dienen um die Verluste einzudämmen.
Anstatt dessen soll ich dem Staat 500,- zahlen.
Sinn klar verfehlt, warum pocht man dann noch auf sein Recht?
Aber danke für den Beitrag.
Anstatt dessen soll ich dem Staat 500,- zahlen.
Sinn klar verfehlt, warum pocht man dann noch auf sein Recht?
Aber danke für den Beitrag.