Versteuerung von VG Wort und Nebeneinkünften

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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julicooli
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Registriert: 18. Jul 2020, 00:40

Versteuerung von VG Wort und Nebeneinkünften

Beitrag von julicooli »

Hallo,

ich hoffe ich bin hier einigermaßen richtig. Es geht um meine Steuern für 2020 und ich weiß nicht weiter - leider bin größtenteils ahnungslos was Steuern betrifft.

Kurze Zusammenfassung: Ich habe einen normalen Vollzeit-Job als Angestellter und arbeite zusätzlich als freier Redakteur für eine Website.
Bei der Website kriege ich monatlich meine Stunden bezahlt und habe im letzten Jahr zusätzlich noch Tantiemen von der VG Wort für meine Artikel aus 2019 erhalten.

Meine Fragen: Ist es richtig, dass ich einfach all meine Einnahmen in Anlage S schreibe? Also meine monatlichen Rechnungen sowie die Tantiemen von VG Wort? Wenn ich das tue werde ich nach einer Unternehmensart gefragt, was trage ich da ein? Ein Gewerbe habe ich nicht angemeldet.

Ich hatte es eigentlich so verstanden, dass schriftstellerische Tätigkeiten nur mit 7% versteuert werden. Wenn ich alles jedoch eintrage, werden mir rund 35% abgezogen? Sagen wir mal ich hätte 10.000 Euro Einnahmen durch die freiberufliche Redakteuers-Arbeit gehabt. Ist es dann richtig, wenn ich 3.500 Euro zurückzahle?

Und eine letzte Frage: Ich habe mir eine 2019 ein neue MacBook für diese Arbeit gekauft. Dies setzte ich mir in meiner 2019-er Steuererklärung bereits an. Wo trage ich das dieses Jahr ein? Es geht ja über 3 Jahre, oder?

Falls sich wirklich jemand die Zeit nimmt, das zu lesen und mir vielleicht mit einer Antwort helfen kann, freue ich mich sehr :)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Versteuerung von VG Wort und Nebeneinkünften

Beitrag von muemmel »

Es gibt nicht nur eine Steuerart - 7 % beträgt die UMSATZsteuer, die hier allerdings wegen der Kleinunternehmerregelung entfällt. Und die Einkommensteuer beträgt halt 35 % - da ist nichts Ungewöhnliches dran...
julicooli
Beiträge: 5
Registriert: 18. Jul 2020, 00:40

Re: Versteuerung von VG Wort und Nebeneinkünften

Beitrag von julicooli »

Okay, super! Ich brauche dafür einfach ein generelles Verständnis.

Kann ich denn meinen 2019er Laptop nochmal als Ausgabe angeben? Das verstehe ich leider nicht, wie ich den über die 3 Jahre absetzen kann.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Versteuerung von VG Wort und Nebeneinkünften

Beitrag von Severina »

In die Ablage S wird der Gewinn eingetragen, nicht die Einnahmen. Den Gewinn ermitteln Sie mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung. Die Anlage EÜR ist auszufüllen.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Versteuerung von VG Wort und Nebeneinkünften

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Kann ich denn meinen 2019er Laptop nochmal als Ausgabe angeben? Das verstehe ich leider nicht, wie ich den über die 3 Jahre absetzen kann.
Du hast doch 2019 auch schon ein Drittel abgesetzt. Und das machst du für 2020 genauso wieder.

Oder war es 2019 doch anders? Etwa der gesamte Betrag?

Stefan
julicooli
Beiträge: 5
Registriert: 18. Jul 2020, 00:40

Re: Versteuerung von VG Wort und Nebeneinkünften

Beitrag von julicooli »

reckoner hat geschrieben: 23. Nov 2021, 15:57 Hallo,
Kann ich denn meinen 2019er Laptop nochmal als Ausgabe angeben? Das verstehe ich leider nicht, wie ich den über die 3 Jahre absetzen kann.
Du hast doch 2019 auch schon ein Drittel abgesetzt. Und das machst du für 2020 genauso wieder.

Oder war es 2019 doch anders? Etwa der gesamte Betrag?

Stefan
Für 2019 habe ich einfach die kompletten Kosten für das MacBook eingetragen (Ich hatte ihn Ende 2019 gekauft) als Ausgaben deklariert. Ich verstehe jetzt nur nicht, ob
und wie ich das für 2020 eintragen soll.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Versteuerung von VG Wort und Nebeneinkünften

Beitrag von taxpert »

julicooli hat geschrieben: Für 2019 habe ich einfach die kompletten Kosten für das MacBook eingetragen (Ich hatte ihn Ende 2019 gekauft) als Ausgaben deklariert.
Wenn das MacBook bis zu 800 € netto (= 952 € brutto) gekostet hat, ist alles okay und Du kannst/darfst 2020 nichts mehr ansetzen als Kosten.

Wenn das MacBook mehr geksotet hat, hast Du für 2019 versehentlich eine unrichtige Erklärung abgegeben und bist verpflichtet diese Erklärung zu berichtigen, §153 AO.

Bei Wirtschaftsgüter, die mehr als 800 € netto kosten, sind die Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer -beim MacBook 3 Jahre- verteilt abzuschreiben. Je nach Anschaffungsmonat darfst Du daher für 2019 nur x/36tel der Anschaffungskosten als AfA ansetzen, für 2020 und 2021 entsprechend 12/36tel und für 2022 den Rest.

taxpert
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